Bei der Sabbatical-Vereinbarung handelt es sich um eine befristete Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrags. Sie bedarf gem. § 7b Nr. 1 SGB IV zwingend der Schriftform. Bei Nichtbeachtung liegt keine wirksame Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV vor mit der Folge, dass die Freistellung nicht als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gewertet wird. Darüber hinaus greift für die Sabbatical-Vereinbarung auch das Formerfordernis des § 2 Abs. 1 TVöD (bzgl. der Hauptabreden) und des § 2 Abs. 3 TVöD (bzgl. der Nebenabreden). Die Vereinbarung sollte enthalten:
- die Laufzeit des Sabbaticals,
- den Umfang der Teilzeitbeschäftigung während der Gesamtdauer des Sabbaticals,
- die Dauer und zeitliche Lage der Arbeitsphase in der Freistellungsphase,
- Regelungen über die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Sabbaticals,
- eine Regelung bei Vorliegen einer längeren Erkrankung,
- evtl. eine Regelung für Zeiten des Mutterschutzes,
- eine Anzeigepflicht bzgl. Nebentätigkeit,
- Hinweis auf die Übertragbarkeit des Wertguthabens (Portabilität).
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