Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn
1. |
der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt, |
2. |
diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt, |
3. |
Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen, |
5. |
[2]das fällige Arbeitsentgelt insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt. |
Bis 30.09.2022:
5. |
das fällige Arbeitsentgelt insgesamt 450 Euro[3] [Bis 31.12.2012: 400 Euro] monatlich übersteigt, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt. |
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