Ausfallzeiten durch Mutterschutzfristen unterbrechen das Sabbatical nicht. Durch die Mutterschutzfristen ändert sich weder die Arbeits- noch die Freistellungsphase.

Fällt die Zeit des Mutterschutzes in die Arbeitsphase, erhält die Beschäftigte Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Basis hierfür ist das anteilige Entgelt vor Beginn des Mutterschutzes. Das hat zur Folge, dass für diesen Zeitraum kein Wertguthaben aufgebaut wird. Es gelten daher die Darlegungen oben zu längerer Erkrankung entsprechend.

Fällt die Mutterschutzfrist in die Freistellungsphase, wird während der Zeit des Mutterschutzes das in der Arbeitsphase verdiente Wertguthaben zur Auszahlung gebracht. Denn bei der Freistellungsphase handelt es sich um eine dienstplanmäßige Freistellung, für deren Zeitraum die an sich geschuldete Arbeitsleistung bereits durch Vorarbeit erbracht wurde.

Ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld – falls ein solches nach Anrechnung der Leistungen des Arbeitgebers in Betracht kommt – wird nicht gewährt, da der Ausfall der Arbeitsleistung nicht mutterschaftsbedingt ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge