In einem umfassenden "Erschwerniszuschlagskatalog" werden die Zuschläge eingeteilt in Schmutz- (S), Gefahren- (G) oder Leistungs- (L) Zuschläge.

Sind die Voraussetzungen für die Zahlung mehrerer Erschwerniszuschläge erfüllt, so wird nur ein Zuschlag – und zwar der höchste – gezahlt. Allerdings wird ein Gefahrenzuschlag, der nach einer in § 2 Abs. 4 des Bezirkstarifvertrags abschließend aufgeführten Auflistung zusteht, neben einem sonstigen Erschwerniszuschlag gezahlt.

 
Wichtig

Die Erschwerniszuschläge nach dem Bezirkstarifvertrag über Erschwerniszuschläge für Rheinland-Pfalz sind dynamisch ausgestaltet. Sie verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien auf Bundesebene für die Entgeltgruppe 2 festgelegten Vomhundertsatz (§ 2 Abs. 5 des Bezirkstarifvertrags).

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