In einem umfassenden "Erschwerniszuschlagskatalog" (Anlage zum Bezirkstarifvertrag, abgedruckt in Tarifverträge) werden die Zuschläge eingeteilt in Schmutz-(S-), Gefahren-(G-) oder Leistungs-(L-)Zuschläge. Den Wortlaut des Bezirkstarifvertrages finden Sie in Tarifverträge.
Sind die Voraussetzungen für die Zahlung mehrerer Erschwerniszuschläge erfüllt, so wird nur ein Zuschlag – und zwar der höchste – gezahlt. Allerdings wird ein Gefahrenzuschlag, der nach einer in § 2 Abs. 4 des Bezirkstarifvertrags abschließend aufgeführten Auflistung zusteht, neben einem sonstigen Erschwerniszuschlag gezahlt.
Die Erschwerniszuschläge nach dem Bezirkstarifvertrag über Erschwerniszuschläge für Rheinland-Pfalz sind dynamisch ausgestaltet. Sie verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien auf Bundesebene für die Entgeltgruppe 2 festgelegten Vomhundertsatz (§ 2 Abs. 5 des Bezirkstarifvertrags).
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