(1) Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende nach § 1 Abs. 1 Buchst. b

TVAöD - BT - Pflege    
  bis 29. Februar 2024 ab 1. März 2024
1. Ausbildungsjahr 1.190,69 EUR 1.340,69 EUR
2. Ausbildungsjahr 1.252,07 EUR 1.402,07 EUR
3. Ausbildungsjahr 1.353,38 EUR 1.503,38 EUR
 

(2) Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende nach § 1 Abs. 1 Buchst. c

     
  bis 29. Februar 2024 ab 1. März 2024
im 1. Ausbildungsjahr 1.065,24 EUR 1.215,24 EUR
im 2. Ausbildungsjahr 1.125,30 EUR 1.275,30 EUR
im 3. Ausbildungsjahr 1.222,03 EUR 1.372,03 EUR
 

(3) Das Ausbildungsentgelt ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt.

 

(4) Ist wegen des Besuchs einer weiterführenden oder einer berufsbildenden Schule oder wegen einer Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung die Ausbildungszeit verkürzt, gilt für die Höhe des Ausbildungsentgelts der Zeitraum, um den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als abgeleistete Ausbildungszeit.

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