Teil AGemeinsame Regelungen für Bund und VKA
1. | Lineare Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü) werden
erhöht. |
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2. | Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
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3. | Altersteilzeit Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden um zwei Jahre verlängert. |
Teil BBesondere Regelung für den Bund
1. | Zusatzversorgung
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2. | Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten Die Bemessungssätze der Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten des Tarifgebietes Ost werden gemäß der als Anlage 3 beigefügten Tabelle beginnend ab 2016 schrittweise angepasst. |
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3. | Maßnahmen zur Verbesserung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen für Fachkräfte in der Bundesverwaltung
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Teil CBesondere Regelungen für die VKA
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