1 Einleitung

Arbeitszeiten in Krankenhäusern stehen seit geraumer Zeit in der Diskussion. Vielfältige Argumente werden angeführt, bisher praktizierte Dienst- bzw. Arbeitszeitsysteme zu überarbeiten und durch modernere zu ersetzen. Bereits mit Beginn der Einführung leistungsbezogener Entgelte für Akutkrankenhausleistungen wurden vielfach Überlegungen über Veränderungen im Leistungsbereich und bei der Angebotsstruktur von Gesundheitseinrichtungen angestellt. Besonders der Faktor Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen hat zu Veränderungen im Handeln hin auf den Kunden Patient und die mit seiner Behandlung verbundenen Prozesse geführt. Neugestaltungen des Leistungsangebots wurden vielfach angedacht und teilweise bereits umgesetzt. Das aufgrund des Urteils des EUGH zu den Bereitschaftsdiensten, geänderte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verschärft den Druck Lösungen zu finden und umzusetzen erheblich, insbesondere, da sich Hoffnungen auf Änderung der EU-Richtlinien zur Arbeitszeit als nicht greifbar erweisen. Dazu laufen die Übergangsvorschriften des Arbeitszeitgesetzes zum 31.12.2005 aus. Grundsätzlich gilt demnach für alle Einrichtungen ab dem 01.01.2006 das ArbZG. Dieses bietet neben den allgemeinen Rahmenbedingungen Tarifpartnern mit dem § 7 die Möglichkeit, weitergehende als die gesetzlichen Regelungen zu treffen. Von dieser Möglichkeit wurde bei der Neuverhandlung des TV-L Gebrauch gemacht. Der TV-L bietet im § 41 (Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken) Ausnahmeregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Für diesen Tarifbereich wurde jedoch auch ein Tarifvertrag mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund geschlossen, der zu den Regelungstatbeständen des § 7 ArbZG jedoch identische Lösungen vorsieht wie der TV-L § 41. In den § 42 (Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken) und § 43 (Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern) werden Regelungen zu § 7 ArbZG getroffen, die denen des 2005 abgeschlossenen TVöD entsprechen. Für die Anwendbarkeit dieser im TV-L geschaffenen Möglichkeiten auf die jeweilige Einrichtung wurde bereits unter "Arbeitszeit im Krankenhaus" ausführlich eingegangen. Dennoch zwingen auch diese "weitergehenden" Möglichkeiten des TV-L zur Neugestaltung der Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten in den Krankenhäusern. Die vorhandenen Ressourcen, aber auch planbaren Abläufe, müssen neu gestaltet bzw. verteilt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen und damit ihr Überleben im Markt muss bei allen Lösungen im Blickpunkt stehen. Aber auch berechtigte Interessen der Mitarbeiter sind bei den Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wobei sich Einkommensverluste für einzelne Mitarbeiter kaum vermeiden lassen werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Einrichtungen aufgrund ihres Umfelds und ihrer Strukturen wirtschaftlich sinnvollere Lösungen finden können als andere. Flexibilität und die Bereitschaft neue Wege zu gehen, sind gefragt.

Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf Lösungen, die sich aus den erweiterten Möglichkeiten des TV-L ergeben. Lösungen, die nur auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (ohne Tarifvertrag) möglich sind, sind im Anhang beigefügt.

Der Begriff "Krankenhaus" wird im Weiteren grundsätzlich für Akut- als auch Rehahäuser verwendet. Sind spezielle Unterscheidungen für die Bereiche Akut oder Reha zu treffen, werden diese im Text vorgenommen.

Schichtsysteme sind alle Regelungen, die abzudeckende Arbeitszeitkorridore betreffen, die regelmäßig oder ständig über die tarifliche Arbeitszeit hinausgehen, das heißt zu dessen Abdeckung versetzte Arbeitszeiten notwendig sind, unabhängig ob dies mit Vollzeitdiensten oder Bereitschaftsdiensten geschieht.

2 Möglichkeiten bei der Neugestaltung der Arbeitszeiten

Arbeitszeiten sind immer ein Ausfluss der Arbeitsorganisation. Geplanter und ungeplanter Arbeitsanfall sind zu quantifizieren und zu verteilen. Aus dieser Verteilung heraus ergibt sich der Bedarf an Arbeitskräften zu bestimmten Zeitpunkten. Eine Änderung der Arbeitszeiten und damit der zu bestimmten Zeitpunkten zur Verfügung stehenden Anzahl von Arbeitskräften, bedarf immer einer Änderung der Arbeitsabläufe und Arbeitsverteilungen. Alle Änderungen von Arbeitszeiten ohne Anpassung der Arbeitsabläufe und Neuverteilung der Arbeit führen zwangsläufig zu Engpässen im Arbeitsprozess. Dies zu vermeiden ist Aufgabe einer jeden Neugestaltung der Arbeitszeiten respektive der Arbeitsprozesse.

Krankenhäuser unterscheiden sich jedoch in ihrem Leistungsspektrum bereits durch den Versorgungsauftrag. So unterschiedlich wie der Versorgungsauftrag der einzelnen Einrichtungen, ist auch deren Leistungsangebot und Leistungsfähigkeit. Entsprechend vielfältig sind auch die zu findenden Lösungsansätze. Eine Musterlösung, die auf alle Einrichtungen angewandt werden kann, gibt es nicht. Die individuellen Gegebenheiten der Einrichtungen determinieren mögliche Lösungsansätze.

2.1 Grundsatzfragen bei der Neugestaltung der Arbeitszeiten im Krankenhaus

Folgende Merkmale sind Grundlage für alle weiteren Betrachtungen der zukü...

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