Der Tarifvertrag geht auf eine Vereinbarung zurück, die die Tarifvertragsparteien anlässlich der Tarifrunde 2008 getroffen haben. Darin heißt es:

Die Tarifvertragsparteien auf der Bundesebene werden für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe im Laufe des Jahres 2008 Tarifgespräche aufnehmen, um die sich abzeichnenden Anforderungen aus dem Prozess der demografischen Entwicklung bundesweit zu gestalten. Es werden insbesondere die Themen:

  • Personalgewinnung und -entwicklung
  • Ausbildung
  • Lebenslanges Lernen
  • Gesundheitsmanagement
  • Eingeschränkte Leistungsfähigkeit (Fahrdienstuntauglichkeit)

aufgegriffen.

Anlässlich der Tarifrunde 2010 ist vereinbart worden, in einem Tarifvertrag zur demografischen Entwicklung im Nahverkehr auch über eine Anrechnung der Zeit als Arbeitszeit für die Schulung (Mindestqualifizierung) nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zu verhandeln.

Die Mitgliederversammlung der VKA hat im November 2011 einen Grundsatzbeschluss gefasst, der sich nicht nur auf die Tarifverhandlungen zum demografischen Wandel im Nahverkehr bezieht, sondern auch auf die anderen Sparten des kommunalen öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgung, Entsorgung). Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:

Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf die Kommunen und ihre Unternehmen in ihren Aufgabenstellungen und als Arbeitgeber. Dabei muss gesehen werden, dass die Betroffenheit je nach Region, Sparte, Berufsgruppe oder Tätigkeitsfeld differiert.

Die kommunalen Arbeitgeber beschäftigen sich intensiv mit den Auswirkungen des demografischen Wandels vordringlich auf der betrieblichen Ebene, auch durch Nutzung bestehender tarifvertraglicher Regelungen.

Ein Mentalitätswechsel hin zu einem Zusammenspiel von Fördern und Fordern ist notwendig. Auch die Beschäftigten müssen ihren Beitrag leisten, damit ihre Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt erhalten bleiben. Gesundheitsförderung kann nicht nur Sache des Arbeitgebers sein.

Forderungen nach pauschalen flächendeckenden Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen oder Frühverrentungen werden den Anforderungen durch den demografischen Wandel bei den Kommunen und ihren Betrieben nicht gerecht.

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