Hitzefrei in der Berliner Senatsverwaltung
Nach einem Bericht der «Berliner Morgenpost» (Sonntag) konnten die Mitarbeiter mehrerer Senatsverwaltungen tageweise in der vergangenen Woche früher gehen. Dabei würden ihnen die nicht geleisteten Stunden weder von ihren Arbeitszeitguthaben abgezogen noch müssten diese nachgearbeitet werden. Das Blatt nennt die Ressorts für Wirtschaft, Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Kultur und Justiz, wo in der Regel um 14.00 Uhr Dienstschluss gewesen sei.
Schutz der Gesundheit der Beschäftigten
Die «Hitzefrei»-Regelung hätten die Senatoren beziehungsweise ihre Staatssekretäre in eigener Verantwortung getroffen. Dabei sei für sie der Schutz der Gesundheit bei den derzeit hohen Temperaturen ausschlaggebend gewesen. In den Diensträumen seien 30 Grad und mehr gemessen worden, zitiert die Zeitung die Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung, Svenja Fritz. Teilweise hätten Beschäftigte früher ihren Dienst begonnen oder zu Hause gearbeitet.
Die stellvertretende Senatssprecherin Kathi Seefeld bestätigte am Sonntag auf dpa-Anfrage, dass eine Hitzefrei-Regelung im Ermessen der jeweiligen Hausleitungen liege. Mit Blick auf die Witterung bemerkte sie: «Man hat eine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber für die Beschäftigten.»
Kritik der Opposition an Hitzefrei-Regelung
Kritik kam vom CDU-Abgeordneten Christian Gräff. «Das halte ich nicht für angemessen», sagte er der «Morgenpost». «Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, müssen die Mitarbeiter der Senatsverwaltungen die durch Hitzefrei ausgefallene Arbeitszeit zumindest nachholen. Auch andere Arbeitnehmer, etwa im Einzelhandel, müssen trotz der Temperaturen die Arbeitszeiten einhalten.»
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