Verdi fordert Tarifstandards in der Altenpflege

Die Gewerkschaft Verdi will für die Beschäftigten in der Altenpflege bundesweite tarifliche Mindeststandards durchsetzen. Derzeit besteht für den überwiegenden Teil der Beschäftigten keine Tarifbindung.

«Wir werden mit den weltlichen Wohlfahrtsverbänden Tarifverhandlungen führen», sagte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler mit Blick auf einen Teil der Heimträger.

Gewerkschaft strebt Verhandlungen mit kirchlichen Trägern an

Auch mit der Caritas und der Diakonie solle «ein gangbarer Weg» gesucht werden, damit diese trotz des eigenen kirchlichen Arbeitsrechts beteiligt werden könnten. Forderungen soll eine bei Verdi gebildete Bundestarifkommission beschließen, die am 28. September tagt.

80 Prozent der Beschäftigten derzeit nicht tarifgebunden

Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege «flächendeckend zur Anwendung kommen». Derzeit sind laut Bundesregierung aber 80 Prozent der Beschäftigten nicht tarifgebunden.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dringt daher bei den Tarifpartnern darauf, die Voraussetzungen für Tarifverträge zu schaffen, die er dann für allgemeinverbindlich erklären will. Bei Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten rund 1,1 Millionen Beschäftigte. Die Einrichtungen werden überwiegend von privaten Trägern sowie von freigemeinnützigen Trägern wie Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie betrieben.

Verdi-Vorstand Bühler sagte: «Über das Arbeitnehmerentsendegesetz kann ein Tarifvertrag auch dann flächendeckend zur Anwendung gebracht werden, wenn die kommerziellen Anbieter sich weiter stur stellen und bessere Arbeitsbedingungen verweigern.»

Einwände von Arbeitgeberseite

Vom Pflege-Arbeitgeberverband bpa kam Kritik. Wenn Verdi schon jetzt die Politik zur Hilfe rufen wolle, um Verhandlungsergebnisse auf alle zu erstrecken, werde die Tarifautonomie mit Füßen getreten.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte, ein bundesweiter Tarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse sei «der völlig falsche Ansatz». Es gebe bereits eine Kommission, die Mindestarbeitsbedingungen für die Pflege festsetze. «Dies ist auch der richtige Ort, die anstehenden Fragen zu entscheiden. Neuer gesetzlicher Eingriffe bedarf es nicht.»

dpa / Haufe Online Redaktion
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