Polizeibeamter und AfD-Vorstandsmitglied darf Dienstgeschäfte vorläufig weiterführen
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorläufig ausgesetzt.
Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen
Die Polizeidirektion Osnabrück hatte das Verbot ausgesprochen, da gegen den Beamten wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen über den dienstlichen E-Mail-Account des Beamten derzeit ein Straf- und ein Disziplinarverfahren geführt wird.
Gericht: Maßnahme war unverhältnismäßig
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es an zwingenden dienstlichen Gründen für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufgrund der Tatsachenlage sowie - bei als zutreffend unterstellter Tatsachenlage - wegen des offensichtlichen Bagatellcharakters der erhobenen Vorwürfe fehle.
Ferner sei die Maßnahme der Polizeidirektion unverhältnismäßig, da die von der Polizeidirektion ins Feld geführte Wiederholungsgefahr auch mit dem milderen Mittel einer Beschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten des Beamten abgewendet werden könne. Angesichts des einschneidenden Charakters der Maßnahme für einen Lebenszeitbeamten komme dessen Interesse, vorläufig von der Maßnahme verschont zu werden, Vorrang zu, zumal der Beamte im rein internen Bereich der Schadenssachbearbeitung bei der Polizeidirektion eingesetzt wird.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zweier Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit der Beschwerde angefochten werden.
(VerwG Osnabrück, Beschluss vom 10.10.2017, 3 B 70/17)
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
3.824
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
994
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8931
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8932
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
670
-
Entgelttabelle TV-L
455
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
384
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
363
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
344
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
342
-
Probezeit-Kündigung unwirksam: BAG rügt fehlerhafte Personalratsbeteiligung
13.05.2026
-
BVerwG legt EuGH Fragen zum bezahlten Vaterschaftsurlaub vor
07.05.2026
-
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt
07.05.2026
-
Entgelttabelle TV-V
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
30.04.2026