Polizeibeamter und AfD-Vorstandsmitglied darf Dienstgeschäfte vorläufig weiterführen
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorläufig ausgesetzt.
Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen
Die Polizeidirektion Osnabrück hatte das Verbot ausgesprochen, da gegen den Beamten wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen über den dienstlichen E-Mail-Account des Beamten derzeit ein Straf- und ein Disziplinarverfahren geführt wird.
Gericht: Maßnahme war unverhältnismäßig
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es an zwingenden dienstlichen Gründen für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufgrund der Tatsachenlage sowie - bei als zutreffend unterstellter Tatsachenlage - wegen des offensichtlichen Bagatellcharakters der erhobenen Vorwürfe fehle.
Ferner sei die Maßnahme der Polizeidirektion unverhältnismäßig, da die von der Polizeidirektion ins Feld geführte Wiederholungsgefahr auch mit dem milderen Mittel einer Beschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten des Beamten abgewendet werden könne. Angesichts des einschneidenden Charakters der Maßnahme für einen Lebenszeitbeamten komme dessen Interesse, vorläufig von der Maßnahme verschont zu werden, Vorrang zu, zumal der Beamte im rein internen Bereich der Schadenssachbearbeitung bei der Polizeidirektion eingesetzt wird.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zweier Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit der Beschwerde angefochten werden.
(VerwG Osnabrück, Beschluss vom 10.10.2017, 3 B 70/17)
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
2.080
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
2.059
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.2052
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.0061
-
Entgelttabelle TV-L
984
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
863
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
718
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
527
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
457
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
383
-
Ausschluss eines Polizeibewerbers wegen Harnstein
08.04.2026
-
Kontakt zum inhaftierten Lebensgefährten: Justizvollzugsbeamtin fristlos entlassen
02.04.2026
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026