NRW-Beamte bekommen Nachzahlung
Familienzuschläge rückwirkend ab Januar erhöht
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Familienzuschläge ab dem 1. Dezember 2022 erhöht. Für die Monate Januar bis November dieses Jahres soll es mit der nächsten Überweisung eine Einmalzahlung geben. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der sogenannten Mietenstufe, in der der Hauptwohnsitz der Betroffenen liegt.
Für die Mietenstufe VI, die etwa in Köln und Düsseldorf gilt, beträgt der Zuschlag den Angaben nach bei einem zu berücksichtigenden Kind 413,56 Euro und bei zwei Kindern 924,63 Euro für jeden Monat, für den die Voraussetzungen zur Zahlung vorgelegen haben. In einigen Fällen können so also niedrige fünfstellige Summen zusammenkommen.
BVerfG-Vorgabe: Besoldung muss mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen
Hintergrund ist dem Ministerium zufolge eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Besoldung mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung, der Sozialhilfe, liegen soll. Daraus habe sich für NRW «ein Anpassungsbedarf gerade für Familien mit Kindern in Kommunen mit besonders hohen Mieten ergeben».
Armutsforscher Christoph Butterwegge sagte angesichts dieser Zahlungen: «Wenn der Staat schon Beamten mit Kindern gemäß dem Alimentationsprinzip an Orten mit hohen Wohnkosten entsprechende Zuschüsse gewährt, sollte er dieses Prinzip auch auf andere Familien anwenden: Dann gäbe es beim Kindergeld oder bei einer eventuellen Kindergrundsicherung mehr Geld, wenn die Familie an einem Ort mit hohen Wohnkosten lebt.»
Lesen Sie hierzu auch: Bundesverfassungsgericht: Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte in NRW war von 2013 bis 2015 verfassungswidrig
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.610
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
9082
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8241
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
628
-
Entgelttabelle TV-L
555
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
468
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
429
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
357
-
Entgelttabelle TV-V
353
-
Entgelttabelle TV-Hessen
320
-
Nicht-binäre Person scheitert mit AGG-Entschädigungsklage
29.05.2026
-
Kirchenzugehörigkeit kann bei Stellenbesetzungen gerechtfertigte Voraussetzung sein
22.05.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
21.05.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
21.05.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
21.05.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
21.05.2026
-
Arbeitsweg von 35 km ist einer Lehrerin zumutbar
20.05.2026
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
18.05.2026
-
Warum der § 18a TVöD VKA jetzt strategisch wichtig wird
18.05.2026
-
Probezeit-Kündigung unwirksam: BAG rügt fehlerhafte Personalratsbeteiligung
13.05.2026