Neues Reisekostenrecht für Beamte in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg soll das Reisekostenrecht für Beamte neu geregelt werden. Nach dem Willen der grün-schwarzen Koalition soll die Entschädigung für Reisekosten gerecht, ökologisch und motivierend sein. Außerdem soll sie mit den Regelungen des Bundes und der Wirtschaft vergleichbar sein.

Für die geplante Reform des Reisekostenrechtes hat die CDU-Fraktion dem grünen Koalitionspartner einen Kompromissvorschlag vorgelegt. «Kein Bediensteter darf auf beruflich bedingten Kosten sitzen bleiben - dem trägt unser Ansatz Rechnung», sagte der Finanzexperte der CDU-Fraktion, Tobias Wald, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Alles andere würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter verschlechtern. Zudem sollten die Regelungen in Baden-Württemberg denen des Bundes und der Wirtschaft vergleichbar sein. Insbesondere bei der Entschädigung für Dienstfahrten mit Rad oder E-Bike kommen die Christdemokraten den Grünen entgegen.

Bei der Novelle handelt es sich um die erste große Neufassung seit 1997. Reisekosten der Beamten schlagen im Haushalt 2018 von Baden-Württemberg mit 35 Millionen Euro zu Buche.

Bahnfahrten mit erster oder zweiter Klasse?

Die Reform betrifft unter anderem die Bahnfahrten und die Wegstreckenentschädigung für dienstlich bedingte Reisen. Für alle Reisen mit der Bahn ab 100 Kilometer sollen die Beamten aller Ministerien nach dem Willen der CDU erster Klasse fahren können. «Es kann nicht sein, dass ein Mitarbeiter etwa des Innenministeriums und einer des Justizressorts zum selben Ortstermin in unterschiedlichen Klassen fahren», sagte Wald. Es dürfe keine Beamten zweiter Klasse geben. Zudem biete einzig die erste Klasse Bedingungen, unter denen die Beamten während der Reisezeit wirklich arbeiten könnten. Der Entwurf des Ressorts von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sieht hingegen vor, dass in der Regel nur die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse - sprich bei der Bahn der zweiten Klasse - erstattet werden, unabhängig von Fahrtdauer und Entfernung. Dies sei beim heutigen Reisekomfort zumutbar. Die Ministerien können demnach aber für ihren Bereich Ausnahmen zulassen.

Wegstreckenentschädigung für Autos und Fahrräder

Bei der Wegstreckenentschädigung weicht die CDU von ihrem ursprünglichen Vorschlag ab. Dieser sah vor: 45 Cent pro Kilometer für Vielfahrer etwa im Außendienst oder bei Fahrgemeinschaften. 35 Cent sollten normale Autofahrer erhalten und 15 Cent die Nutzer von Fahrrad und E-Bike. Insbesondere die Kategorie 45 Cent war den Grünen ein Dorn im Auge - die CDU schlägt deshalb nun 35 Cent für Vielfahrer und für alle anderen Autonutzer 30 Cent vor. Das Ministerium setzt 35 Cent an, «wenn an der Nutzung ein erhebliches dienstliches Interesse besteht» - Stichwort Außendienst - und 25 Cent in allen anderen Fällen. Das umfasst auch Fahrräder und E-Bikes. Damit kann sich die CDU arrangieren, nachdem sie von ursprünglich 15 Cent für Fahrräder auf 25 Cent eingeschwenkt ist. Mit 25 Cent läge Baden-Württemberg nach Angaben Walds über dem Schnitt von 10 Cent in sechs anderen Bundesländern. «Wir zahlen das Zweieinhalbfache und erhöhen damit den Anreiz für den öffentlichen Dienst, umweltfreundlich von A nach B zu kommen.»

Reisekostenvergütung für Referendare in vollem Umfang?

Dringenden Änderungsbedarf sieht die CDU-Fraktion bei der Vergütung der Reisekosten für den Beamtennachwuchs. Diese Beamten auf Widerruf, etwa Referendare, bekommen bislang Reisekosten nur zur Hälfte erstattet und sollen nach dem Entwurf des Ministeriums nicht mehr bekommen. Die CDU verlangt hingegen eine Erstattung in voller Höhe.

dpa
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