Kommunaler öffentlicher Dienst warnt vor hoher Kostenbelastung der Arbeitgeber
Aufgrund der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden die Arbeitgeber verpflichtet, zwei Coronatests pro Woche anzubieten.
VKA kritisiert Kostenbelastung durch Coronatests
Die VKA machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die kommunalen Arbeitgeber sich seit Beginn der Pandemie dafür einsetzten, Rahmenbedingungen für eine effektive Senkung des Infektionsrisikos zu schaffen und damit einen signifikanten Beitrag gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu leisten. Dabei bestanden diese betrieblichen Rahmenbedingungen auch in den vergangenen Monaten häufig bereits, bevor hierzu gesetzliche Regelungen erlassen wurden. Hinsichtlich der in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelten Testpflicht kritisiert die VKA die erheblichen Kosten, die hierdurch auf die Arbeitgeber abgewälzt werden.
Kommunen fordern Kostenbeteiligung von Bund und Ländern
Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der VKA ssagte dazu: "Der kommunale öffentliche Dienst bietet seinen Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz. Wo es möglich ist, arbeiten die Beschäftigten im Homeoffice, und das bereits bevor es hierzu die Angebotspflicht durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung gab. Auch bei den Beschäftigten, die wegen ihres Dienstes am Menschen oder aufgrund von Service- und Wartungsarbeiten vor Ort sein müssen, steht der Infektions- und Gesundheitsschutz an erster Stelle. Unsere Arbeitgeber haben bereits flächendeckend im ersten Jahr der Pandemie Konzepte zur Arbeitsorganisation und Hygieneregelungen vor Ort umgesetzt. Diese wurden um Testmöglichkeiten für die Beschäftigten vor Ort ergänzt. Dass der Bund auf die steigenden Inzidenzzahlen reagiert, befürworten wir grundsätzlich und unterstützen alle zielorientierten Bemühungen zu einer raschen Bekämpfung der Pandemie. Wir warnen jedoch ausdrücklich vor einer Explosion der Kosten für die ohnehin finanziell stark belasteten kommunalen Arbeitgeber durch die Verabschiedung weiterer Maßnahmen zum Infektionsschutz und fordern eine Kostenkompensation durch Bund und Länder.“
Finanzielle Lage der kommunalen Arbeitgeber angespannt
Das Bundesarbeitsministerium hatte die Kostenbelastung für Arbeitgeber selbst mit 3,9 Milliarden Euro veranschlagt; andere Schätzungen gehen von einem Vielfachen aus. „Aufgrund ausbleibender Einnahmen sowohl bei den Gewerbesteuern als auch durch das eingebrochene Geschäft im Nahverkehr, bei den Flughäfen und zahlreichen kommunalen Einrichtungen ist die finanzielle Lage bei den kommunalen Arbeitgebern zum Teil dramatisch“, so Niklas Benrath weiter.
Er forderte daher die Bundesregierung zu einem entschlossenen Umgang bei der Bewältigung der Corona-Pandemie auf. Das bedeute aber auch, den kommunalen Arbeitgebern keine weiteren bürokratischen und finanziellen Bürden aufzulegen und die entstehenden Kosten zumindest anteilig zu kompensieren.
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