Keine hoheitlichen Aufgaben für unzuverlässigen Prüfingenieur

Einem Widerruf steht auch nicht entgegen, dass die Überwachungsorganisation den Ingenieur wegen der begangenen Pflichtverstöße zunächst nur abgemahnt hat.
Ingenieur arbeitete unzuverlässig
Der Kläger des Ausgangsverfahrens war von der Beklagten, einer anerkannten Überwachungsorganisation, nach Zustimmung des Landesverkehrsministeriums mit der Durchführung von hoheitlichen Untersuchungsaufgaben betraut worden. Nachdem es wegen mangelhafter Prüftätigkeit wiederholt zu Beanstandungen und erfolglosen Nachschulungsmaßnahmen gekommen war, mahnte die Beklagte den Kläger ab.
Kurze Zeit später widerrief das Landesverkehrsministerium seine Zustimmung zur Betrauung des Klägers mit Prüfaufgaben durch die Beklagte. Daraufhin widerrief die Beklagte die Betrauung des Klägers. Zur Begründung verwies sie auf die Entscheidung des Landesverkehrsministeriums und ihre eigene Einschätzung der Zuverlässigkeit.
OVG: Ermessen des Arbeitgebers durch Abmahnung eingeschränkt
Die hiergegen gerichtete Klage des Prüfingenieurs hat im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat zwar die Einschätzung gebilligt, dass er sich als unzuverlässig erwiesen habe. Es hat jedoch die Ermessensausübung der Beklagten beanstandet. Mit der vorangegangenen Abmahnung habe sie ihr Ermessen auf eine befristete Aussetzung der Betrauung verengt.
BVerwG: Widerruf der Betrauung mit hoheitlichen Aufgaben bei Unzuverlässigkeit möglich
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil hatte Erfolg. Eine Abmahnung hindert eine Überwachungsorganisation im öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehrrecht nicht, weitergehende Maßnahmen gegen den Betroffenen zu ergreifen, wenn die mangelnde Zuverlässigkeit feststeht. Ob ein solcher Widerruf erfolgen kann oder muss, unterliegt nicht der Privatautonomie, sondern ist von der Erfüllung der hierfür geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen abhängig.
Die Annahme, dass sich der Betroffene als unzuverlässig erwiesen hat, ist in dem gegen die Entscheidung der Überwachungsorganisation gerichteten Klageverfahren unabhängig von einem Widerruf der Zustimmung zur Betrauung durch die Anerkennungsbehörde gerichtlich zu überprüfen. Fehlende Zuverlässigkeit des Prüfingenieurs hatte die Beklagte hier ohne Rechtsfehler angenommen (BVerwG, Urteil v. 16.5.2019, BVerwG 3 C 19.17).
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund bestätigt
5.749
-
Entgelttabelle TV-L
4.351
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
3.914
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
2.966
-
Entgelttabelle TV-V
1.674
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3781
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.3312
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.062
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
913
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
707
-
Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung
08.07.2025
-
Fahrradgate-Prozess
04.07.2025
-
Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert
26.06.2025
-
Marburger Bund wirft Unikliniken massive Verstöße gegen Arbeitszeiterfassung vor
26.06.2025
-
Kommunale Fachkräfte als Motor für Nachhaltigkeit und Digitalisierung der Verwaltung
23.06.2025
-
Disziplinarmaßnahme wegen Ehebruchs: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kürzung der Dienstbezüge
18.06.2025
-
Über 5,4 Millionen Personen arbeiten für den öffentlichen Dienst
17.06.2025
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf einen freien Brückentag?
13.06.2025
-
Widersprüchliches Verhalten: Probezeitkündigung treuwidrig
12.06.2025
-
Übertragung des tariflichen Mehrurlaubs in Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen?
11.06.2025