Bevorzugung von Beamtinnen in NRW soll wieder abgeschafft werden

Die Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung von Beamten soll in Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft werden, nachdem in etlichen Urteilen eine Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Regelungen im Landesbeamtengesetz festgestellt wurde.

Das geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP hervor. Die alte Rechtslage solle wiederhergestellt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit wollen die Regierungsfraktionen ein Wahlversprechen einlösen.

Gerichte hatten Landesbeamtengesetz als verfassungswidrig eingestuft

Nach dem Landesbeamtengesetz vom 1.7.2016 sind Frauen «bei im Wesentlichen gleicher Eignung» bevorzugt zu befördern. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die von der rot-grünen Vorgängerregierung verantwortete Neufassung als verfassungswidrig gestoppt. Das Gesetz wird nun vom NRW-Verfassungsgerichtshof geprüft.

Mittlerweile hätten fast 100 Beamte Rechtsmittel gegen Personalentscheidungen auf Grundlage des Frauenförderungsparagrafen eingelegt, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. In sämtlichen bislang bereits in Eilverfahren entschiedenen Fällen seien die Gerichte von einer rechts- oder sogar verfassungswidrigen Grundlage ausgegangen.

115 Landesbehörden seien von solchen Konkurrentenklagen betroffen - insbesondere in den Ressorts der Finanz-, Innen- und Justizminister. Die noch kurzfristig vor der Landtagswahl vorgenommenen Beförderungen von 900 Finanzbeamten hätten das Problem keineswegs gelöst, stellten CDU und FDP fest. Eine zügige Änderung des Gesetzes vermeide weitere Gerichtsverfahren und spare Kosten für das Land. Künftig werde es ein sachgerechtes Konzept zur Frauen- und Familienförderung geben.

dpa