Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft: Unter anderem gelten seit 2025 eine reformierte Kleinunternehmerregelung und eine geänderte pauschale Grundstückskürzung. Diese Reformen haben weitreichende Auswirkungen auf die Branche.
Wie mit jedem Jahressteuergesetz wurde auch mit dem Jahressteuergesetz 2024 auf aktuelle steuerliche Erfordernisse reagiert, Rechtsprechung umgesetzt und der Versuch unternommen, steuerliche Bürokratie weiter abzubauen. Und: Trotz Ampel-Aus gelang es, das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich zu Ende zu bringen, sodass das Gesetz am 5.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet werden konnte.
Änderung der pauschalen Grundstückskürzung ab 2025
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der nach den körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn aus Gewerbebetrieb wird anschließend um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Im Bereich der Kürzungsvorschriften ist für Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft insbesondere die sogenannte pauschale (einfache) Grundstückskürzung von Bedeutung – sofern nicht anstelle dessen die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung zur Anwendung kommt. Die pauschale Grundstücksk...
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