
Die Spar- und Bauverein eG Dortmund führte im November 2020 erstmals eine vollständig digitale Vertreterversammlung durch. Dabei wurde auch über satzungsrelevante Themen abgestimmt. Ein Erfahrungsbericht.
Zentraler Bestandteil des Genossenschaftsprinzips ist die demokratische Strukturiertheit und die Mitbestimmung. Über Vertreterversammlungen üben die Mitglieder unter anderem die Kontrolle aus, bestimmen Satzungsänderungen oder bringen Anregungen aus den Quartieren ein. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen mussten die meisten Wohnungsgenossenschaften im letzten Jahr ihre Präsenzveranstaltungen zur Vertreterversammlung mehrmals verschieben.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. hat daher bereits zu Beginn der Pandemie bundespolitisch darauf hingewirkt, eine rechtlich verlässliche Basis für die Durchführung der erforderlichen Vertreterversammlung von Wohnungsgenossenschaften zu schaffen. Das sogenannte Covid-19-Gesetz (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) schuf letztlich die Möglichkeit, Beschlussfassungen auch mittels schrift...