Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie EPBD wird energetische Qualität zur Wert- und Finanzierungsfrage. Wer reflexartig auf Mindeststandards setzt, riskiert Fehlinvestitionen. Worauf es jetzt ankommt.
Die Zahlen sprechen für sich: Rund 36 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in der Europäischen Union gehen auf das Konto von Gebäuden. Genau hier setzt die novellierte EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 an.
Die Richtlinie (die eigentlich bis zum 28.5.2026 in nationales Recht umgesetzt werden sollte, was sich in Deutschland verzögert, Anm. der Red.) adressiert konkret energetisch schwache Nichtwohngebäude: 16 Prozent des schlechtesten Bestands müssen bis 2030 verbessert werden, 26 Prozent bis 2033.
Bestandssanierung: Vom Effizienzthema zur Wertfrage
Auch wenn es im Nichtwohnbereich (noch) keine klassischen Effizienzklassen A+ bis H gibt, treffen diese Quoten in der Praxis vor allem Gebäude mit hohem Energieverbrauch und veralteter technischer Gebäudeausrüstung – funktional vergleichbar mit den Klassen F bis H im Wohngebäudebereich.
Für viele Eigentümer stellt sich damit nicht mehr die Frage, ob gehandelt werden muss, sondern wie. Diese Entscheidung beeinflusst zentrale Erfolgsfaktor...
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