Evaluierungsbericht

CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik


Energieausweis Energieeffizienz Wohngebäude

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Evaluationsbericht zum Gesetz zur Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe veröffentlicht. Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick – und was beim aktuellen CO2-Preis für Mieter und Vermieter relevant ist.

Der CO2-Preis für Gebäude wurde im Jahr 2021 eingeführt und soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen. Am 1.1.2023 trat das Gesetz in Kraft, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern regelt. Der Anteil muss in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun den ersten Evaluationsbericht CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vorgelegt. Das sind die Ergebnisse.

CO2-Kosten: Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern

Das CO2KostAufG ist gestaffelt über zehn Stufen: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen fünf Prozent und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest.

Schränken staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich ein, müssen sie sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei geht es zum Beispiel um Denkmalschutzvorgaben, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen könnten. Oder auch die Lage in Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.

In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Vermieter kann hier ein Mehraufwand zukommen, da Angaben zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß gemacht werden müssen. Für jedes Haus muss ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist.

Bei Nichtwohnhäusern – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – gilt vorläufig eine "50-50-Regelung", es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Auch hier soll noch ein Stufenmodell eingeführt werden.

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)

CO2KostAufG-Evaluierung: Stufenmodell auf dem Prüfstand

Die Evaluierung kommt zu dem Schluss, dass der Anteil der vom Vermieter zu tragenden Kosten deutlich kleiner ist als der Mieteranteil – die hälftige Verteilung über alle Mietverhältnisse hinweg sei nicht gegeben. Das führen die Studienautoren unter anderem auf das Stufenmodell zurück, das auf Basis von Energieverbrauchsausweisen entwickelt wurde. Sie empfehlen daher eine Anpassung anhand folgender Gesichtspunkte:

  • Bei Definition des Stufenmodells auf Basis der Energieausweise sollen die Werte ohne Witterungsbereinigung zu Grunde gelegt werden.
  • Die bereits erfolgten und noch anhaltenden Verbrauchsminderungen im Zuge der Energiekrise müssen Berücksichtigung finden.
  • Künftige Verbrauchsminderungen sind bereits in der Neuausrichtung des Stufenmodells zu berücksichtigen.

Laut Gutachten sprechen "gewichtige Gründe" gegen eine Regelung des Stufenmodells anhand der Energieausweise. Für den Beibehalt der Einstufung anhand der realen Verbräuche wird angeführt, dass das von der großen Mehrheit der Umfrageteilnehmer als die einfachere Variante angesehen wird.

Zum Gutachten zur Evaluierung nach § 10 CO2-Kostenaufteilungsgesetz (PDF)

Online-Rechner: Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten

Zur Berechnung der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Mietwohnungen mit Zentralheizung

"Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt", erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. "Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung."

Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete Einfamilienhäuser

Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. "Die müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken", so Amaya. Vermieter haben dann zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.

Der Online-Rechner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fragt Verbrauch, CO2-Preis und Emissionsfaktor ab, Faktoren, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle wie Gasherde ohne eigenen Zähler oder wenn der Denkmalschutz entgegensteht.

Online-Tool "Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten"

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CO2-Preis 2026: Heizkosten und Nebenkostenabrechnung

Zu den Heizkosten für Öl und Gas heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): "Wir halten es für wahrscheinlich, dass sich der Preis eher am oberen Ende einpendelt." Heizöl dürfte demnach 2026 drei Cent pro Liter mehr kosten als 2025, Erdgas wird etwa 0,3 Cent pro Kilowattstunde teurer."

In einem typischen, wenig sanierten Einfamilienhaus mit Gasheizung und rund 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergeben sich dadurch ungefähre jährliche Mehrkosten von rund 50 Euro gegenüber dem Vorjahr.

CO2-Preis in der Nebenkostenabrechnung

Vermieter müssen den CO2-Preis in der Nebenkostenabrechnung transparent ausweisen, erklärt der vzbv. "Mieter sollten also unbedingt darauf achten, dass der Energieverbrauch, die anfallenden CO2-Kosten und die Aufteilung in der Abrechnung nachvollziehbar ausgewiesen sind. Ist dies nicht der Fall, sollten Mieter sich bei dem Vermieter melden und eine Korrektur der Abrechnung verlangen."

Bei Gasetagenheizungen mit eigenen Gasverträgen stellt der Versorger dem Mieter den vollen CO2-Preis in Rechnung. Mieter können dem Verband zufolge vom Vermieter die Erstattung seines Anteils verlangen.

Informationspflicht für Brennstofflieferanten

Brennstofflieferanten haben eine Informationspflicht, damit Mieter, die sich selbst versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.

CO2-Preis aus EU-Emissionshandel erst 2028

Der Handel mit den CO2-Verschmutzungsrechten (Emis­si­ons­han­del) startete am 1.1.2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Im Jahr 2026 ist der Preis noch gesetzlich vorgegeben – die CO2-Zertifikate können innerhalb des Preiskorridors von 55 Euro bis 65 Euro ersteigert werden.

In Zukunft soll sich der CO2-Preis aus dem EU-Emissionshandel ergeben. Dann müssen große Unternehmen, die Brennstoffe verkaufen, Emissionszertifikate vorweisen. Nach Bedarf können sie damit untereinander handeln. So entsteht ein Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2. Über die Jahre sinkt die Zahl der verfügbaren Zertifikate.

Eigentlich sollten Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl schon 2027 in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden. Der CO2-Preis soll sich dann durch Angebot und Nachfrage bilden. Doch nun kommt dieser Schritt wahrscheinlich erst 2028. Darauf haben sich Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten verständigt. So sollen große Preissprünge für Verbraucher beim Heizen vorerst vermieden werden.

Auf die Dauer ist mit einem weiteren Anstieg des CO2-Preises zu rechnen. Der Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, Achim Wambach, rechnet ab 2028 mit einem Anstieg von bis zu 200 Euro pro Tonne CO2. "Ein Vier-Personen-Haushalt, der noch mit Gas heizt, müsste mit rund 1.000 Euro höheren Heizkosten pro Jahr rechnen", sagte er der "Wirtschaftswoche".

Die Milliarden-Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes. Aus diesem werden Projekte zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien finanziert. Die gescheiterte Ampel-Koalition hatte in Aussicht gestellt, dass aus den steigenden Einnahmen ein Klimageld für Bürger finanziert werden soll, als Ausgleich zu den steigenden CO2-Preisen. Das wurde nicht verwirklicht.


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dpa

Schlagworte zum Thema:  Klimawandel , Heizkosten