Berlin verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029
In Berlin wird die Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt, bis zum 31.12.2029 verlängert. Die neue Mietenbegrenzungsverordnung, die der Berliner Senat beschlossen hatte, wurde am 28.11.2025 im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die neue Verordnung tritt am 1.1.2026 in Kraft.
Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend anzupassen.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Top-Thema Mietpreisbremse: In diesen Städten gilt sie
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
1.137
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.0126
-
Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027
5731
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5672
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
407
-
Förderung für Umnutzung ab Juli: die Konditionen
356
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
346
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3091
-
CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Höhere Last für Vermieter
3017
-
Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
281
-
Stadtflucht der Familien – und Zuzug der Jungen
24.07.2026
-
EZB hält still – kommt der nächste Schlag im September?
23.07.2026
-
Wie schnell darf ein Gesetz kommen? Karlsruhe hat entschieden
23.07.2026
-
Mietenscan nimmt Berliner Vermieter in den Blick
22.07.2026
-
Bundesregierung: So soll Bauen in Deutschland besser werden
22.07.2026
-
BEG-Förderung 2026: Neue Regeln im Überblick
21.07.2026
-
Kleine Solaranlagen: Förderung läuft ab 2027 anders
20.07.2026
-
CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Höhere Last für Vermieter
17.07.20267
-
Zweifamilienhaus zählt nicht als Einfamilienhaus
17.07.2026
-
CO2-Preis: Kein Anstieg vor 2028
16.07.20263