Mietpreisbremse in Bayern ab Januar nur noch in 137 Gemeinden
Im November hatte die Staatsregierung die Liste der betroffenen Orte aktualisiert, da für einige Städte und Gemeinde neue Informationen über die Lage auf dem Wohnungsmarkt vorlagen.
In diesen 16 bayerischen Gemeinden gilt die Mietpreisbremse ab Januar 2016 nicht mehr:
Bayreuth, Bernried am Starnberger See, Buckenhof, Chiemsee, Egenhofen, Greiling, Großmehring, Haag a.d. Amper, Icking, Moosburg a.d. Isar, Oberstaufen, Surberg, Valley, Waldkraiburg, Wolfersdorf, Zolling.
Folgende neun Gemeinden wurden zum 1.1.2016 neu in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse aufgenommen:
Bad Aibling, Bamberg, Dorfen, Erdweg, Kreuth, Neuching, Oberding, Prien a. Chiemsee, Zirndorf.
Eine vollständige Liste der bayerischen Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie in im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
In Gegenden mit der Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete gehen.
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