Kündigungsklausel in LBS-Bausparverträgen unzulässig
Die Klausel benachteilige den Bausparer unangemessen, heißt es in der Urteilsbegründung der Stuttgarter OLG-Richter (Az. 2 U 188/17). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.
Nachdem bereits die Klage der Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg hatte, war die LBS in Berufung gegangenen. Zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen gibt es immer wieder Streit. Lange wollten Verbraucherschützer die massenhafte Kündigung gut verzinster Altverträge stoppen. Damit scheiterten sie 2017 aber vor dem BGH: das Gericht billigte die Kündigung von Verträgen zehn Jahre nach Zuteilungsreife und ermöglicht so eine Kündigung 17 bis 20 Jahre nach Vertragsabschluss.
Bausparkassen wollen Zinserhöhungen abfangen
Inzwischen hat sich der Streit auf jene Klausel verlagert, nach der eine Kündigung schon nach 15 Jahren möglich wäre.
Die Regelung ist insofern wichtig, als sie die Branche auf lange Sicht vor einem anderen Dilemma bewahren könnte: Sollten die Zinsen in Zukunft deutlich steigen, könnten Verbraucher ihre lange Zeit schlummernden Bausparverträge zur Zuteilungsreife bringen und dann das niedrig verzinste Darlehen abrufen. Das könnte zwar erst in Jahrzehnten ein Problem werden, die Branche will mit solchen Klauseln einem Dilemma aber schon jetzt vorbeugen.
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.3546
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
5201
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4922
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
4587
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3991
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
391
-
Kabinett beschließt Mietrechtsänderung
388
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
367
-
Energieausweise: wichtige Änderungen im Mai
317
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
250
-
Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an
05.06.20261
-
EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
03.06.20263
-
Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor
02.06.2026
-
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer
01.06.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.06.2026
-
Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau
29.05.2026
-
"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
28.05.2026
-
Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
28.05.2026
-
Forscher plädieren für höhere Baudichte
28.05.2026
-
Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen
28.05.2026