Kappungsgrenze in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist am 1.6.2019 eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Kraft getreten. Diese gilt in 37 Städten und Gemeinden.

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ist in Nordrhein-Westfalen ab Juni 2019 in 37 Städten und Gemeinden auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Das sieht die „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung 2019)“ vor. Die Vorgängerregelung, die 59 Kommunen erfasst, läuft zum 31.5.2019 nach fünf Jahren aus.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und FDP 2017 an sich darauf verständigt, die Absenkung der Kappungsgrenze in NRW auslaufen zu lassen, ebenso die Mietpreisbremse. Nun wurde dennoch eine neue Verordnung erlassen, mit einer Laufzeit von lediglich 13 Monaten bis zum 30.6.2020. Bis dahin soll ein Gutachter die Wirksamkeit der Verordnung sowie weiterer Verordnungen zum Mieterschutz prüfen.

Neue Verordnung erfasst weniger Kommunen, aber mehr Menschen

Von der neuen Verordnung sind deutlich weniger Kommunen, aber mehr Menschen erfasst als von der bisherigen Regelung. 30 der bisher einbezogenen Städte fallen heraus, überwiegend solche im ländlichen Raum, während acht Städte neu einbezogen werden, darunter einwohnerstarke Städte im Ruhrgebiet wie Dortmund, Essen, Bochum und Mülheim an der Ruhr. Für 29 Städte bleibt die bereits seit 2014 geltende Absenkung der Kappungsgrenze weiterhin bestehen. Einer Berechnung des WDR zufolge sind etwa 700.000 Menschen mehr als bisher von der Absenkung der Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen erfasst.

Hier ist die Kappungsgrenze in NRW reduziert

Für folgende Kommunen in NRW gilt ab Juni 2019 eine abgesenkte Kappungsgrenze:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Düsseldorf, Erkrath, Essen, Hilden, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Solingen

Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Brühl, Frechen, Hennef (Sieg), Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Münster

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn

Regierungsbezirk Arnsberg

Bochum, Dortmund

Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze

Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze zu reduzieren, wurde durch die Mietrechtsänderung 2013 eingeführt. Eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Kappungsgrenze finden Sie im Top-Thema „Mietpreisdeckel: Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze“.


Weitere Informationen zum Thema Mieterhöhung finden Sie auf der Themenseite Mieterhöhung.


Schlagworte zum Thema:  Kappungsgrenze, Mieterhöhung, Mietpreisbremse