Hamburg reduziert Kappungsgrenze bis 2028
In Hamburg dürfen die Mieten auch weiterhin innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Der Senat hat eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Die neue Verordnung, mit der die bereits seit September 2013 geltende Absenkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent verlängert wird, hat eine Laufzeit vom 1.9.2023 bis zum 31.8.2028.
Durch die Verordnung wird ganz Hamburg zu einem Gebiet im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB erklärt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen abzusenken, war mit der Mietrechtsänderung 2013 eingeführt worden.
Verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung
Zudem hat der Senat eine neue Kündigungsschutzfristverordnung beschlossen, die ab dem 1.9.2023 für zehn Jahre gilt. Demnach beträgt nach der Umwandlung einer vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung die Sperrfrist für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung zehn Jahre anstelle der gesetzlichen Frist von drei Jahren. Eine entsprechende Regelung gilt in Hamburg bereits seit Februar 2014.
Lesen Sie auch:
Top-Thema Mietpreisdeckel: Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
973
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
943
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
860
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
681
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
545
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
479
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
477
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
457
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
430
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4291
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026