Geänderte Kappungsgrenze für München in Kraft
In München dürfen die Mieten ab sofort innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Dies ergibt sich aus der Kappungsgrenzesenkungsverordnung, die am 14.5.2013 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist. Durch die Verordnung wurde die Landeshauptstadt München zu einem Gebiet im Sinn des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB erklärt.
Gebieten mit Wohnungsknappheit
Die Regelung wurde in die bisher schon bestehende Verordnung über die Gebiete mit gefährdeter Wohnungsversorgung (ab sofort: Verordnung über die Gebiete nach §§ 577a und 558 BGB) integriert, in der die Gebiete definiert sind, für die nach § 577a Abs. 2 BGB eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Wohnungseigentum gilt.
Die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze abzusenken, wurde durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt, das seit 1.5.2013 gilt.
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
688
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
677
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
417
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
332
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
303
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
303
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
286
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
280
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
280
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026