Mietrecht: Berlin senkt Kappungsgrenze bis 2028

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Berlin beträgt weiterhin 15 Prozent in drei Jahren. Eine entsprechende Verordnung für die kommenden fünf Jahre hat der Senat beschlossen. Bereits seit 2013 gilt in Berlin eine reduzierte Kappungsgrenze.

In Berlin dürfen die Mieten auch weiterhin innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Dies hat der Senat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Andreas Geisel beschlossen. Die neue Verordnung, mit der die im Mai 2023 auslaufende Absenkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent verlängert wird, hat eine Laufzeit bis zum 10.5.2028.

Durch die Verordnung wird ganz Berlin zu einem Gebiet im Sinn des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB erklärt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen abzusenken, wurde durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt, das seit 1.5.2013 gilt.

Nachtrag: Am 25.3.2023 wurde die neue Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet (GVBl. S 112).


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