Überblick

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen schon ab 2024 verbieten. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll mit Milliarden Euro gefördert werden, kündigte der Grünen-Politiker an – und zwar abhängig vom Einkommen.

Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 untersagen und ab 2045 komplett verbieten – das wünscht sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Ob es so kommen wird, ist noch unklar. Ampel-Partner FDP kündigte Widerstand an. Habeck verteidigte die Pläne bei der Jahrestagung des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin.

Wärmefrage soll nicht zu sozialer Frage werden

Die Bundesregierung hatte vor knapp einem Jahr vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das zuvor erst zum 1.1.2025 vorgesehen.

Für den heftig diskutierten schrittweisen Heizungstausch zu klimafreundlicheren Modellen hat Habeck ein "sozialpolitisches" Förderprogramm in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt. Die Wärmefrage dürfe zu keiner sozialen Frage werden. Es werde daher auch "zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen" geben, hieß es aus dem Ministerium. Die Förderung werde sich am Einkommen orientieren.

Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Für Wärmepumpen gibt es aber zum Teil lange Lieferzeiten. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Bis spätestens dann soll der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich vollständig beendet werden.

Die vorgeschlagenen Regeln auf einen Blick

  1. Die Pflicht zum erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
  2. Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
  3. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
  4. Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 % "grünen" Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
  5. Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Heizungstausch: CSU fordert 80-Prozent-Bonus

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will mit einem Klimabonus den Austausch alter Ölheizungen "mit bis zu 80 %" fördern, wie es in einem Papier heißt, das bei der Winterklausur Anfang Januar 2023 im oberbayerischen Kloster Seeon beraten wurde.

"Wir wollen mit einem Klimabonus den Austausch von alten Ölheizungen stärker anreizen", heißt es in dem Beschlussentwurf. Derzeit würden in Deutschland noch rund 5 Millionen alte Ölheizungen betrieben, so die CSU. Rund die Hälfte des Heizungsbestands entspreche nicht mehr den neuesten technischen Anforderungen, viele davon müssten zeitnah modernisiert werden.

"Für zahlreiche Hausbesitzer bedeutet eine Heizungsumrüstung eine sehr hohe finanzielle Belastung", warnt die CSU. Deshalb wolle man die Umrüstung stärker fördern und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen: "Konkret soll der Austausch alter, ineffizienter Ölheizungen gegen moderne, klimafreundliche Heizungen mit alternativen Energien mit bis zu 80 % gefördert werden."

Verschärftes Heizungsverbot: Gibt es keine Alternative?

Habeck sagte auf der VKU-Tagung am 7.3.2023, 75 % der Heizungen in Deutschland würden noch mit Erdgas und Erdöl betrieben: "Wenn wir unseren Sonntagsreden ein bisschen, ein bisschen Glauben schenken, dann kann das nicht so bleiben." Man müsse diese Debatte jetzt führen. Seiner Ansicht nach gebe es keine Alternative, als in diesem Jahr die Entscheidung zu treffen, wie auch der Wärmebereich dekarbonisiert werde.

Nach den Plänen aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium soll das Heizungsverbot für Gas und Öl ab 2024 schrittweise untersagt werden, wie aus einem Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hervorgeht, der Ende Februar 2023 geleakt worden war.

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