Werden Fahrzeuge oder das Haus des Nachbarn durch herumfliegende Dachziegel getroffen, nehmen die Gerichte zunächst an, dass das Dach nicht richtig in Ordnung gehalten wurde. Entstandene Schäden muss der Hauseigentümer ersetzen (§ 836 BGB). Allerdings haftet der Eigentümer auch hier nur dann, wenn er das Dach nicht regelmäßig kontrolliert hat. So bekam ein Fahrzeughalter für sein durch herabfallende Dachziegel demoliertes Auto keinen Schadensersatz, weil der Hauseigentümer nachweisen konnte, dass er eine Dachdeckerfirma damit beauftragt hatte, das Dach alle 3 Monate zu begehen und zu warten.[1] Siehe auch ausführlich Gebäudeeinsturz und herabfallende Gebäudeteile (Verkehrssicherung).

 
Hinweis

Jährliche Kontrolle in sturmreichen Gegenden

Ein Grundstückseigentümer auf einer Nordseeinsel muss aufgrund der dort häufiger auftretenden Stürme und Orkane mindestens einmal jährlich das Gebäude und das Dach auf hinreichende Sturmfestigkeit überprüfen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und fallen aufgrund eines Orkans Dachziegel herab und beschädigen ein Nachbargebäude, haftet er für den Schaden.[2]

[1] OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2002, 22 U 76/02, MDR 2003, 630.
[2] LG Aurich, Urteil v. 19.1.2018, 3 O 1102/16 (458).

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