Praxis-Beispiel

Steuerbelastung ohne Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags

Unternehmer Z betreibt eine GmbH und Unternehmer XY ein Einzelunternehmen. Beide Unternehmen haben einen Gewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 300.000 EUR. Im Gewinn der GmbH ist das Geschäftsführergehalt des Z enthalten.

So sieht die Steuerbelastung für die GmbH bzw. das Einzelunternehmen ohne Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags aus:

 
Berechnung der Steuerbelastung GmbH des Z Einzelunternehmen des XY
Gewinn ohne Gehalt des Geschäftsführers 300.000,00 EUR 300.000,00 EUR
Gehalt des Geschäftsführers - 80.000,00 EUR  
Gewinn nach Gehalt 220.000,00 EUR  
Körperschaftsteuer 15 % - 33.000,00 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5 % von 30.000 EUR - 1.815,00 EUR
     
Gewerbesteuer    
Gewerbeertrag 220.000,00 EUR 300.000,00 EUR
Freibetrag für Personengesellschaften - 24.500,00 EUR
Steuermesszahl 3,5 % 7.700,00 EUR 9.642,50 EUR
Gewerbesteuer (Hebesatz 480 %) - 36.960,00 EUR - 46.284,00 EUR
     
Einkommensteuer    
Einkommensteuer   - 109.972,48 EUR
Solidaritätszuschlag   - 6.048,49 EUR
Abrechenbare Gewerbesteuer   36.641,50 EUR
Effektive Einkommensteuerlast   79.379,47 EUR
Steuerbelastung im Vergleich 71.775,00 EUR 125.663,47 EUR
Verbleiben 148.225,00 EUR 174.336,53 EUR

Bildung eines Investitionsabzugsbetrags

Unternehmer Z und XY bilden im Jahr 2024 einen Investitionsabzugsbetrag von 100.000 EUR. Dieser wirkt sich steuerlich für die beiden Unternehmer wie folgt aus:

 
Berechnung der Steuerbelastung GmbH des Z Einzelunternehmen des XY
Gewinn ohne Gehalt des Geschäftsführers 300.000,00 EUR 300.000,00 EUR
Gehalt des Geschäftsführers - 80.000,00 EUR  
Gewinn nach Gehalt 220.000,00 EUR  
Abzug Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG - 100.000,00 EUR - 100.000,00 EUR
Körperschaftsteuer 15 % - 18.000,00 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5 % von 30.000 EUR - 990,00 EUR
     
Gewerbesteuer    
Gewerbeertrag 120.000,00 EUR 200.000,00 EUR
Freibetrag für Personengesellschaften - 24.500,00 EUR
Steuermesszahl 3,5 % 4.200,00 EUR 6.142,50 EUR
Gewerbesteuer (Hebesatz 480 %) - 20.160,00 EUR - 29.484,00 EUR
     
Einkommensteuer    
Einkommensteuer   - 75.605,86 EUR
Solidaritätszuschlag   - 4.158,32 EUR
Abrechenbare Gewerbesteuer   23.341,50 EUR
Effektive Einkommensteuerlast   56.422,68 EUR
Steuerbelastung im Vergleich 39.150,00 EUR 85.906,68 EUR
Verbleiben 80.850,00 EUR 114.093,32 EUR

Der Vergleich der beiden Berechnungen führt zu folgendem Ergebnis:

 
  GmbH des Z Einzelunternehmen des XY
Steuerbelastung ohne Investitionsabzugsbetrag 71.775,00 EUR 125.663,47 EUR
Steuerbelastung mit Investitionsabzugsbetrag - 39.150,00 EUR - 85.906,68 EUR
Steuervorteil 32.625,00 EUR 39.756,79 EUR

Nutzt man den Investitionsabzugsbetrag, vermindert sich also die Steuerbelastung für den Unternehmer.

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