Die bei Gebäuden am häufigsten auftretenden Schäden sind durch Leitungswasser begründet. Eine Leitungswasserversicherung schützt Versicherungsnehmer vor hohen finanziellen Kosten. Insbesondere im Bestandsmanagement älterer Immobilien ist zu berücksichtigen, dass Schadensfälle durch Leitungswasser mit dem Gebäudealter zunehmen.

Die Leitungswasserversicherung wird vorzugsweise als Bestandteil einer verbundenen Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, obgleich diese auch als Einzelversicherung wählbar ist.

Versicherte Gefahren und Schäden

Mit der verbundenen Wohngebäudeversicherung sind im Rahmen der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022 nachstehende Leitungswassergefahren und -risiken versichert:

  • Leitungswasserschäden

    Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen; den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen; Heizungs- oder Klimaanlagen; Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; Wasserbetten oder Aquarien. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind. Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist.[1]

  • Bruchschäden innerhalb von Gebäuden[2]

    Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und an Installationen wie z. B. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper, Heizkessel, Boiler. Hier kommt es im Einzelfall auf die ausdrücklichen Deklarationen im Versicherungsschein an.

  • Bruchschäden außerhalb von Gebäuden

    Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Auch hier kommt es im Einzelfall auf die ausdrücklichen Deklarationen im Versicherungsschein an.

     

    Achtung: Definition "Rohrleitung"

    Sind laut den Versicherungsbedingungen des Versicherers "Schäden durch den Bruch von Zu- und Ableitungen außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück nur versichert, wenn es sich um einen Bruch an Heizungsrohren, Gasleitungen oder Zu- und Ableitungen der Wasserversorgung handelt", sind Schäden durch einen Bruch oder ein Leck an der Regenentwässerungsleitung nicht gedeckt. Bei einem Rohr, das ausschließlich der Regenentwässerung dient, handelt es sich nicht um ein Rohr der Wasserversorgung. Nach einem Urteil des OLG Hamm[3] wird Regenwasser nicht dadurch zu Leitungswasser, dass dieses in einer Rohrleitung gesammelt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Leitungswasser das durch Rohrleitungen geleitete Trinkwasser verstanden. Auch hier sollte auf die Versicherungsbedingungen im konkreten Einzelfall geachtet werden.

Nicht versicherte Schäden

Nicht versichert sind u. a. Schäden durch

  • Regenwasser aus Fallrohren,
  • Plansch- oder Reinigungswasser,
  • Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen,
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; Erdsenkung oder Erdrutsch[4], es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
  • Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden etc.[5]
 

Achtung: Wasserschäden durch undichte Silikonfugen bezahlt die Versicherung nicht

Der BGH[6] hat jüngst entschieden, dass Wasserschäden aufgrund undichter Silikonfugen (hier: zwischen einer Duschwanne und der angrenzenden Wand) keinen von der Wohngebäudeversicherung abgedeckten Leitungswasserschaden darstellen. Versichert sind nur Nässe- und Bruchschäden (siehe zuvor "Versicherte Gefahren und Schäden"). Ein Bruchschaden liegt bei einer undichten Fuge zweifellos nicht vor. Aber auch den Nässeschaden hat der BGH verneint: Versichert sind Leitungswasserschäden nach einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Rohren der Wasserversorgung – eine undichte Fuge hat keine Verbindung mit einem Rohrsystem.

Tipp:

Verwalter sollten ihre Wohnungseigentümer darauf hinweisen, Silikonfugen im Nässebereich regelmäßig zu prüfen und zu warten. Die Leitungswasserversicherung bezahlt diese Schäden nicht.

[1] A 4.2 VGB 2022 – Wohnflächenmodell.
[2] Als "innerhalb des Gebäudes" gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert, Nach A 4.3.2.2 VGB 2022 – Wohnflächenmodell.

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