Bei möbliertem Wohnraum besteht derzeit die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Möblierungszuschlag, der zusätzlich auf die Nettokaltmiete addiert wird, ist gesetzlich nicht geregelt, so dass ihn Vermieter nicht gesondert ausweisen müssen. Über diesen Weg können dann hohe Mieten verlangt werden.

Um dies zukünftig zu vermeiden, soll der Möblierungszuschlag im BGB nach dem Willen des Bundesrates explizit geregelt und die zulässige Höhe definiert werden. So sollen Vermieter verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen.

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