Zusammenfassung

Der Bundesrat will eine Ergänzung der Mietpreisbremse erreichen und den Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung von Wohnraum stärken. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer auf Antrag der Länder Bremen und Hamburg beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

1 Möblierungszuschlag soll geregelt werden

Bei möbliertem Wohnraum besteht derzeit die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Möblierungszuschlag, der zusätzlich auf die Nettokaltmiete addiert wird, ist gesetzlich nicht geregelt, so dass ihn Vermieter nicht gesondert ausweisen müssen. Über diesen Weg können dann hohe Mieten verlangt werden.

Um dies zukünftig zu vermeiden, soll der Möblierungszuschlag im BGB nach dem Willen des Bundesrates explizit geregelt und die zulässige Höhe definiert werden. So sollen Vermieter verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen.

2 Mehr Mieterschutz bei Kurzzeitverträgen

Bei der Vermietung von Wohnraum nur zu vorübergehendem Gebrauch gelten zahlreiche Mieterschutzvorschriften nicht. Dies hat laut Bundesrat zur Folge, dass die große Nachfrage nach langfristig zu vermietenden Wohnungen einem immer kleiner werdenden Angebot gegenübersteht. Für Wohnraum, der sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt befindet, sollen sich Vermieter nach dem Gesetzesentwurf daher nur noch in Ausnahmekonstellationen auf den Geltungsausschluss von Mieterschutzregelungen berufen können.

3 Verfahrensgang

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

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