Gefördert werden Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks durch Schaffung naturnaher grüner (bepflanzter) und blauer (wasserbezogener) Infrastrukturen, Renaturierung und Aufwertung von Ökosystemen, auch mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen, Entsiegelung von Flächen und die Renaturierung und Aufwertung von Böden sowie Maßnahmen zur Etablierung eines dezentralen Niederschlagsmanagements. Dies umfasst insbesondere:

 

a)

Investitionen in

  • Anlage, Wiederherstellung, Renaturierung, Aufwertung naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente, einschließlich Gewässer, auch mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen
  • Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen (z. B. Animal-Aided Design) sowie Einbringen von Habitatelementen und -strukturen in Grün- und Außenanlagen einschließlich an Gebäuden
  • Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie dazu gegebenenfalls notwendige Rückbaumaßnahmen (Fundamente und Verlagerung von Leitungen)
  • Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher, einschließlich erforderlicher vorbereitender Arbeiten, wie Leitungsverlagerungen, nachträgliche Standortoptimierung zum Erhalt bestehender Bäume sowie Pflanz- und Bewässerungssystemen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Bäumen, insbesondere mit dem Ziel einer Nutzung von Niederschlagswasser (technische Komponente, z. B. Stockholmer Baumpflanzsysteme, Mulden, Baum-Rigolen)
  • Begrünung von Gebäuden (Neuanlage auf Dächern und an Fassaden) einschließlich Bewässerungssystemen. Gründächer werden, bei Beschränkung auf die für die Errichtung des Gründachs entfallenden Kosten, auch in Kombination mit der Installation von Solaranlagen gefördert
  • Beschaffung technischer Ausstattung für die natur- und bodengerechte sowie insektenschonende Pflege von Grün- und Außenanlagen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig in Zusammenhang mit der Förderung flächenbezogener Grünmaßnahmen
  • Dezentrales, integriertes Niederschlags- und Wassermanagement: Maßnahmen zur dezentralen Ableitung, Retention, Versickerung, Nutzung und Verdunstung von Niederschlagswasser, zur Anreicherung des Grundwassers sowie zur Behandlung von Regen- oder Grauwasser zur Nutzung als Brauchwasser in Unternehmen.
 

b)

Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege.

Nicht förderfähig sind Pflegemaßnahmen nach Abschluss der Umsetzung der Maßnahme oder anderweitige Folgekosten, die sich aus dem Projekt ergeben, mit Ausnahme der fachlichen Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege nach Einsaat bzw. Pflanzung als Bestandteil der investiven Maßnahme. Generell ist der Förderempfänger für die Pflege und Erhalt der Maßnahme nach deren Abschluss verantwortlich.

Die Maßnahmen sind durch qualifizierte Fachplaner bzw. -unternehmen zu planen und umzusetzen, wobei die Fachplaner mit der Planung, Umsetzungsbegleitung sowie der Bestätigung des Verwendungsnachweises und der Daten zur Erfolgskontrolle zu betrauen sind. Bei Vorhaben mit einem Auftragswert über 150 000 Euro ist ein Fachplaner vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.

Geförderte Maßnahmen sollen möglichst zugleich auch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

§ 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist zu beachten. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können Projekte nur unter den in den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien[1] der KfW genannten Bedingungen gefördert werden. Projekte aus den in der Ausschlussliste[2] der KfW genannten Bereichen bzw. Sektoren sind von der Förderung ausgeschlossen.

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