1 Förderziele, Förderzweck und Rechtsgrundlagen

 

1.1

Förderziele

Die vorliegende Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der Bundesregierung beitragen, indem der Erhalt, die Renaturierung und die Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme sowie Maßnahmen der Entsiegelung und Renaturierung von Böden und ein natürliches, dezentrales Niederschlagsmanagement auf gewerblich genutzten Flächen privater Unternehmen unterstützt werden. Hierdurch sollen positive Effekte für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt erzielt werden, verbunden mit einer Stärkung der Resilienz von Ökosystemen und Unternehmen gegenüber den negativen Auswirkungen der Klimakrise. Es sollen Senken, in denen Treibhausgase gebunden werden, geschaffen und stabilisiert werden, um die Erreichung der Klimaziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry; LULUCF) zu unterstützen.

Ziel ist die Förderung von Vorhaben, die – durch natürliche Maßnahmen, insbesondere die Entwicklung naturnaher und biodiversitätsfördernder grüner Infrastruktur, sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen und des dezentralen Niederschlagsmanagements – einen dauerhaften ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Bindung von CO2 in Pflanzen und Boden, zur Bewahrung, zum Schutz und zur Förderung naturnaher Ökosysteme und zur Stärkung der Artenvielfalt leisten. Derartige Investitionen gehören nicht zum Kerngeschäft von Unternehmen. Sie konkurrieren mit Investitionsalternativen, bei denen in der Regel ambitionierte Erwartungen an Rentabilität und Wirtschaftlichkeit im Fokus unternehmerischer Entscheidungen stehen. Die Förderung hat zum Ziel, privates Kapital für Investitionen in natürliche Klimaschutzmaßnahmen zu hebeln (Indikator: Verhältnis von eingesetzten Haushaltsmitteln zu Investitionen, "Förderhebel"). Dabei sollen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Anreize geschaffen werden, in natürlichen Klimaschutz zu investieren (Indikator: Anzahl geförderter kleiner und mittlerer Unternehmen).

Intakte, naturnahe Ökosysteme, Pflanzen und gesunde Böden tragen durch Kohlenstoffspeicherung wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei und liefern daneben vielfältige und wertvolle Ökosystemdienstleistungen. Ein gesunder und langlebiger Baumbestand ist essenziell für eine hohe CO2-Festlegung. Zur Förderung der Artenvielfalt, einschließlich des Insektenschutzes, sind die naturnahe Gestaltung von Grünflächen und Außenanlagen, Dächern und Fassaden, die Etablierung von Wiesen und naturnahen Staudenpflanzungen sowie Nisthilfen und Quartiere für Tiere an Gebäuden erforderlich.

Maßnahmen für ein dezentrales Niederschlagsmanagement sollen die natürlichen Bodenfunktionen, den Wasserrückhalt in der Fläche sowie den natürlichen Landschaftswasserhaushalt stärken und damit zur Resilienz von Pflanzen und Lebensräumen beitragen, wie auch zur Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie. Ziel ist die Unterstützung eines intakten lokalen Wasserhaushalts, geprägt von einer guten Wasserverfügbarkeit für die Vegetation. Durch die Renaturierung oder Anlage naturnaher Gewässer sollen Habitate für einheimische Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden.

Die Förderung von Maßnahmen der Entsiegelung von Flächen und der Renaturierung von Böden zielt darauf ab, die Wasseraufnahmekapazität von Böden zu erhöhen, die Bodenstruktur zu verbessern sowie humus- und bodenbildende Bodenorganismen zu stärken, die für den Klimaschutz von erheblicher Bedeutung sind. So sollen sich die Maßnahmen positiv auf den Bodenwasserhaushalt auswirken, den lokalen Grundwasserhaushalt verbessern und der Bodentrockenheit entgegenwirken und damit auch die lokale Biodiversität unterstützen.

Fördermaßnahmen sollen zugleich möglichst die Resilienz von Ökosystemen und Unternehmen gegenüber klimawandelbedingten Risiken, wie Hitze, Dürre, Starkregen oder Hochwasser, erhöhen und zur Vorsorge bezüglich sich daraus ergebender Gefahren und damit zur Vermeidung von Schäden auf Betriebsgeländen und an Betriebsgebäuden beitragen. Dies gilt etwa für ein verbessertes Niederschlagsmanagement, die Reduzierung von Überschwemmungsrisiken, die Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser vor Ort, die ortsnahe Versickerung, die Nutzung der natürlichen Verschattungs- bzw. Kühlfunktion von Pflanzen sowie von Gewässern und entsiegelten Böden und die Reduzierung von Hitzestress.

Den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen nach Anhang 1 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung wird dabei Rechnung getragen.

Wie erfolgreich die Förderung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen ist und welche Ergebnisse erzielt werden, soll durch Erhebungen auf Basis von Indikatoren erfasst werden, welche, je nach Relevanz, auf Projektebene erhoben werden. Zu diesen zählen:

 

a)

Fläche neu geschaffener oder renaturierter naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente in Quadratmeter

 

b)

Anzahl der gepflanzten Bäume

 

c)

Voll- und teilentsiegelt...

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