Eine weitere Möglichkeit, die Mietenden in die Investitionskosten der Nachhaltigkeitsmaßnahmen einzubinden, ist die direkte Beteiligung an den Kosten je nach Anteil an der Gesamtmietfläche. Mietende sollten hierbei von den Optimierungsmaßnahmen, beispielsweise durch geringere Energiekosten, profitieren können. Die Kosten können hierbei Maßnahmen betreffen, die in der Mietfläche durchgeführt wurden. Auch die Beteiligung an Maßnahmen in den Allgemeinflächen, die beispielsweise zur Senkung des Allgemeinstromverbrauchs und damit zu reduzierten Energiekosten beiträgt, ist denkbar. Auch der ZIA hat sich mit diesem Modell in seinem Green-Lease-Leitfaden[1] beschäftigt.

Da nicht immer sichergestellt werden kann, dass größere Investitionen auf mehrere Jahre aufgeteilt werden können, könnte die Art der Kostenteilung einen Nachteil für den Mietenden darstellen. Sollten in einem Jahr größere Investitionen getätigt werden, der Mietende aber nur noch eine geringe Mietervertragsrestlaufzeit haben, so beteiligt er sich am Großteil der Investitionen. In diesem sollte mit dem Mietenden besprochen werden, ob die Kosten anteilig auf die Restlaufzeit aufgeteilt werden.

Nachmietende jedoch profitieren von den geringeren Energiekosten, obwohl sie keinen Beitrag zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen geleistet haben. Ein Ausgleich über höhere Mieten für Nachmietende ist denkbar, jedoch je nach Gebäude und Mietvertragssituation unterschiedlich möglich.

Um den Mietenden die zukünftigen Maßnahmen, die Kosten sowie deren Einsparpotenziale transparent zu machen, sollten Vermietende und Mietende vereinbaren, sich vor Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen partnerschaftlich auf zu erwartende Kosten zu einigen. Andernfalls drohen unerwartete Investitionsverpflichtungen auf Mieterseite. Ferner sollte sichergestellt werden, dass die Investitionen des Vermietenden ausschließlich zur Energiereduktion dienen. Entsprechende Nachweise sollten den Mietenden vorgelegt werden. Ferner wird empfohlen, die Maßnahmen inhaltlich einzugrenzen. So ist abzuwägen, ob und zu welchen Anteilen sich der Mietende an Maßnahmen wie der energetischen Sanierung der Gebäudehülle oder dem Fenstertausch beteiligen soll.

[1] ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (2018): Green Lease. Der grüne Mietvertrag für Deutschland, Berlin.

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