Formulierungsvorschlag – Nachweisführung

Um die Vollständigkeit und Qualitätsprüfung der bei Berichterstattungen einzureichenden Unterlagen[1] zu gewährleisten, verpflichten [bemühen] sich die Parteien, auf Anfrage gleichermaßen einen Austausch der für die Berichterstattung erforderlichen Nachweise sicherzustellen. Die Unterlagen sind in geeigneter Form und innerhalb einer angemessenen Frist zu übermitteln. Sollten notwendige Nachweise fehlen, bemühen sich die Parteien, sofern wirtschaftlich zumutbar, sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beschaffen.

Um die Integrität der personenbezogenen Daten zu schützen, verpflichtet sich der Vermieter, angemessene Sicherheitsvorkehrungen im Einklang mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu treffen.

Alt. Vergütung für Mehraufwand

Der für die Nachweisführung entstandene Mehraufwand wird jährlich mit einer Pauschale von [Betrag in Euro] vergütet.

[1] Konkrete Klauseln zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen sind in den vorherigen Themengebieten (beispielsweise Energie oder Wasser) aufgeführt.

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