Formulierungsvorschlag – Energie

[Verbrauchsreduktion]

Basierend auf der [den] im Eingangsstatement (§ 1) benannten Zielsetzung[en], verpflichten [bemühen] sich die Parteien gleichermaßen, den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen im Gebäude im jeweiligen Verantwortungsbereich zu reduzieren. Hierzu vereinbaren [streben] die Parteien folgende Maßnahmen [an]:

[Technische Ausstattung]

  1. Wann immer Elektrogeräte (unter anderem Geschirrspüler, Kaffeemaschinen, Drucker, Kühlschränke, Waschmaschinen) auszutauschen oder neu anzuschaffen sind, werden sich die Parteien, sofern wirtschaftlich zumutbar, dazu verpflichten [bemühen], die zu dem Zeitpunkt der Installation höchste energetische Energieeffizienzklasse im jeweiligen Verantwortungsbereich zu berücksichtigen und bei der Auswahl Empfehlungen gängiger Umweltsiegel zu folgen (unter anderem EU-Ecolabel, EU-Energielabel, Blauer Engel).
  2. Sofern technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, werden [streben] die Parteien [an] die zum Gebäude gehörigen Flächen (insbesondere Mietflächen, Allgemeinflächen, Außenbeleuchtung) [ausschließlich] mit besonders energiesparenden Leuchtmitteln in ihrem Verantwortungsbereich aus[zu]statten (hierzu gehören insbesondere LED-Lampen).

    Alternativ, falls die noch vorhandene Lebenszeit der eingebauten Leuchtmittel berücksichtigt werden soll:

    Wann immer Leuchtmittel ausgetauscht werden, werden [streben] die Parteien [an], sofern technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, die zum Gebäude gehörigen Flächen (insbesondere Mietflächen, Allgemeinflächen, Außenbeleuchtung) [ausschließlich] mit besonders energiesparenden Leuchtmitteln in ihrem Verantwortungsbereich aus[zu]statten (hierzu gehören insbesondere LED-Lampen).

  3. Die Parteien [verpflichten] bemühen sich, weiterführende Energie- und/oder CO2-einsparende Optimierungsmaßnahmen nach bestem Ermessen im jeweiligen Verantwortungsbereich durchzuführen. Falls mieterseitige bauliche Veränderungen für die Optimierungsmaßnahmen notwendig sind, müssen diese vor Durchführung der Maßnahme mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Sofern für die Identifizierung von geeigneten Optimierungsmaßnahmen erforderlich, wird der Vermieter ein energetisches Gutachten auf eigene Kosten [anteilig] beauftragen. Der Umfang des energetischen Gutachtens sowie die Auswahl des Dienstleisters werden vom Vermieter festgelegt. [Die Ergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Optimierungsmaßnahmen werden dem Mieter offengelegt.]

[Nutzerverhalten]

Die Parteien bemühen sich um einen energieeffizienten Umgang in den Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenflächen und werden hierzu möglichst ressourcenschonend mit Energieverbräuchen innerhalb des Mietgegenstands umgehen und Maßnahmen partnerschaftlich abstimmen (unter anderem das Ausschalten von Lichtquellen nach Verlassen des Gebäudes, die Anpassung der Solltemperaturen).

Alternative, falls Nutzerleitfaden vorhanden ist:

Die Parteien bemühen sich um einen energieeffizienten Umgang in den Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenflächen und werden hierzu möglichst ressourcenschonend mit Energieverbräuchen innerhalb des Mietgegenstands umgehen. Vorschläge zur Umsetzung der Energiereduktion sind dem vom Vermieter bereitgestellten Nutzerleitfaden zu entnehmen.

[Verbrauchsdatenerfassung]

Zur Durchführung von Nachhaltigkeitsanalysen und zur Identifizierung von energetischen Optimierungsmaßnahmen werden die Parteien gleichermaßen jährlich zum Stichtag [TT.MM.] folgende, für den Mietgegenstand relevante Verbrauchsdaten und Dokumente in digitaler Form [in einer Vorlage des Vermieters] bereitstellen, sofern der Verbrauch nicht ohnehin vom Vermieter erfasst und dem Mieter durch die Nebenkostenabrechnung ausgewiesen wird:[1]

  • Stromverbrauch in kWh pro Jahr
  • Heizverbrauch in kWh, m3 oder Liter pro Jahr
  • produzierter und eingespeister Strom aus PV-Anlagen in kWh pro Jahr
  • Stromverbrauch vorhandener E-Ladestationen innerhalb des Gebäudegeländes
  • Emissionsfaktor des verwendeten Stromtarifs
  • Emissionsfaktor des verwendeten Heiztarifs
  • Emissionsfaktor des PV-Tarifs
  • Emissionsfaktor des Stromtarifs für die E-Ladestationen

[Smart Metering]

Intelligente Messsysteme, Smart Meter, messen und dokumentieren den Energieverbrauch und ermöglichen dem Vermieter und Mieter, Verbrauchsdaten in digitaler Form in Echtzeit auszutauschen. Hierzu wird der Mieter dem Vermieter gestatten, Smart-Meter-Technologien in den Mietflächen zu installieren. Für die Installation, die Wartung und den Austausch der Geräte wird der Mieter dem Vermieter angemessenen Zugang zu den Mietflächen gewähren sowie die Sammlung und Analyse der durch die Smart Meter übermittelten Verbrauchsdaten erlauben.

[ESG-Datenmanagementplattform]

Der Vermieter ist berechtigt, die vom Mieter und durch Smart Meter übermittelten Verbrauchsdaten an [Name des ESG-Datenmanagementprogramms] weiterzugeben.

[Datenschutz]

Die Sammlung der vom Mieter und durch Smart Meter übermittelten Verbrauchsdaten wird korrespondierend mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für die energetische Zu...

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