Gebäudezertifikate wie DGNB, LEED oder BREEAM dienen der Messung ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Qualitäten eines Gebäudes und dessen Bewirtschaftung. Die Zertifizierungskriterien orientieren sich hierbei an der Lebenszyklusphase einer Immobilie. Die Mietenden sind bei der Erlangung eines Zertifikats ein integraler Bestandteil. Je nach Zertifizierungssystem werden Mietende unterschiedlich stark in die Bewertungskriterien der Systeme eingebunden. Die Kriterien umfassen unter anderem

  • die Bereitstellung von Verbrauchsdaten an den Vermietenden (Energie, Wasser, Abfall),
  • die Einhaltung von Richtlinien,
  • die Kooperation und Kommunikation beider Vertragsparteien sowie
  • die mieterseitige Bereitstellung von Jobtickets an die Mitarbeitenden zur Förderung nachhaltiger Mobilität.

Weitere, zwischen Mietparteien gemeinsam zu erarbeitende Kriterien umfassen unter anderem den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur sowie die Förderung der Familienfreundlichkeit am Standort.

Innerhalb der Green-Lease-Klausel sollte daher sichergestellt werden, dass die Mietenden in die Mitwirkung zur Erlangung der Zertifizierung bzw. in die Rezertifizierung eingebunden werden. Darüber hinaus sollte gewährleistet werden, dass die Vertragsparteien alles Notwendige tun werden, um die Aufrechterhaltung eines bestehenden Gebäudezertifikats sicherzustellen. Der Vermietende sollte die Gebäudenutzenden entsprechend über die zu erfüllenden Kriterien informieren. Da sich die Bewertungskriterien der Zertifizierungssysteme ändern und erweitern können, sollte eine Revisionsklausel aufgenommen werden. Im Folgenden wird jeweils ein Formulierungsvorschlag für Neuzertifizierungen sowie Rezertifizierungen vorgestellt.

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