Gemäß der Förderabsicht des Landes Bremen, werden folgende Maßnahmen an Wohnraum gefördert:

  • die Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonette-Wohnungen,
  • die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau geeigneter Wohnungen,
  • die Zusammenlegung und Grundrissveränderungen von Wohnungen, damit sie in Größe und Zuschnitt den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen,
  • die Anpassung des Wohnungsbestands an den Bedarf spezifischer Bewohnergruppen, wie z. B. individuelles Wohnen in Gemeinschaft oder betreute Wohnformen,
  • die Umrüstung alter Heizungsanlagen auf Anlagen, die eine optimale Ausnutzung der Energie gewährleisten, z. B. Brennwerttechnik, Blockheizkraftwerke und Wärmeversorgung mit Abwärme aus Wärmekraftkopplung, wenn ein Versorgungsunternehmen die entsprechende Möglichkeit anbietet,
  • die wohnungsbezogene Wasserzählung (warm/kalt),
  • die Dämmung der Außenbauteile (z. B. Fassade, Fenster, Dach, Keller),
  • solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung,
  • die Verbesserung technischer Anlagen, die der Strom- und Wasserversorgung dienen,
  • die Verbesserung von Haustüranlagen entsprechend den heutigen Sicherheitsstandards und die Installation von Gegensprech- und Briefkastenanlagen entsprechend der Post Norm,
  • die medienbezogene Versorgung der Wohnanlage von der Hauseinspeisung bis zur Steckdose in den Wohnungen.

Das wird nicht gefördert

Diese Modernisierungsmaßnahmen werden nicht gefördert für Wohnraum,

  • der für eine dauernde Unterbringung ungeeignet ist,
  • der wegen seiner Lage oder Grundrissgestaltung keinen ausreichenden Wohnwert hat,
  • der in seiner Bauausführung und Ausstattung erheblich über durchschnittliche Wohnbedürfnisse hinausgeht bzw. nach seiner Modernisierung hinausgehen wird,
  • der weniger als 25 Jahre bezugsfertig ist,
  • wenn die Maßnahmen der reinen Instandsetzung und Instandhaltung dienen oder
  • wenn die Maßnahmen schon vor der grundsätzlichen Einbeziehung in die Förderung begonnen wurden, ohne dass die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung einen vorzeitigen Baubeginn zugelassen hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge