WEG-Verwalter und Fördermittelberatung

Soweit ein WEG-Verwalter nicht über spezielle Kenntnisse der Fördermittelberatung verfügt, sollte er wegen der möglichen Haftungsrisiken davon absehen (siehe hierzu Rechtsdienstleistungsgesetz (ZertVerwV), Kap. 2.3).

Im Rahmen seines Amtes ist der WEG-Verwalter aber durchaus zur Prüfung verpflichtet, ob für eine konkret durchzuführende Maßnahme Fördermittel infrage kommen können. Weil er jedoch kein Fördermittelberater ist, genügt er seiner Pflicht, wenn er die Wohnungseigentümer über die Existenz von Fördermitteln in Kenntnis setzt und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer darüber herbeiführt, ob ein (externer) Fördermittelberater beauftragt werden soll.

BAFA- und KfW-Förderungen

"Nichts ist so beständig wie der Wandel". Diese Lebensweisheit, die dem altgriechischen Philosophen Heraklit zugeordnet wird, beschreibt die Förderlandschaft für bauliche Maßnahmen an Gebäuden durchaus zutreffend. Zumindest für energetische Sanierungen begann die Förderlandschaft in 2021 etwas überschaubarer zu werden.

Bis 2021 waren Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz von Gebäuden auf verschiedene Fördermittelgeber verteilt (KfW, DENA, BAFA), die unterschiedlichste Programme angeboten hatten. Mit Stichtag 1.7.2021 hatte die Bundesregierung die energetische Förderung umgestellt. Unter der Bezeichnung "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) wurden die Programme zusammengefasst und gestrafft und auch die Zuständigkeiten wurden klarer strukturiert.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Zuspitzung der Energieversorgung macht es noch dringender, fossile durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Aus diesem Grund wurde die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) im Juli 2022 reformiert. Obgleich diese Reform deutliche Kürzungen der Fördersätze mit sich gebracht hat, wurden Antragstellung und Zuständigkeitsverteilung noch einmal angepasst und vereinfacht.

Die Förderungen werden entweder als Kredit oder als Zuschuss gewährt. Möglich ist auch ein Kredit mit Tilgungszuschuss. Welche Form gewährt wird, geht aus dem jeweiligen Förderprogramm und dessen Förderrichtlinie hervor.

Förderungen der Bundesländer und Kommunen

Die einzelnen Bundesländer und auch viele Kommunen legen Förderprogramme auf. Diese können unabhängig, aber auch in Kombination mit KfW- und BAFA-Förderungen abgerufen werden.

Steuerliche Förderung

Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, können gem. § 35c EStG erstmals seit 2020 eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen geltend machen, wenn sie keine BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch genommen oder steuerlich anderweitig[1] geltend gemacht haben. Relevante energetische Maßnahmen können Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren oder den Einbau einer Lüftungsanlage etc. sein.[2]

Informationseinholung

Beabsichtigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchführung von Maßnahmen, sollte sie einen Fördermittelberater hinzuziehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Auch Energieberater können hier weiterhelfen. Für einen ersten groben Überblick bieten sich die ausführlichen Informationen auf den Seiten der BAFA[3] und der KfW[4] an.

Mögliche Förderprogramme und deren Kombinationen kann man auf der Seite des BMWK unter "Förderdatenbank Bund, Länder und EU"[5] recherchieren. Im Internet gibt es aber auch zahlreiche Fördermittelchecks (exemplarisch für viele z. B. www.co2online.de, www.effizienzhaus-online.de oder www.unser-haus-sanieren.de).

[1] Z. B. als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

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