Externes und internes Rechnungswesen bilden zusammen das betriebliche Rechnungswesen. Das betriebliche Rechnungswesen nimmt eine bedeutende Funktion in der Unternehmensführung ein, weil hier das betriebliche Geschehen zentral erfasst, dokumentiert und ausgewertet wird.

Nachstehende Hauptaufgaben werden dem betrieblichen Rechnungswesen zugeordnet:[1]

Geschäftsfelder des betrieblichen Rechnungswesens

[1] Vgl. Birkner/Bornemann, Rechnungswesen in der Immobilienwirtschaft, Kap. 1.1, S. 17.

4.1 Externes Rechnungswesen

Die Dokumentations- und Informationsaufgaben (Felder 1 und 2 in vorstehender Grafik) ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften des HGB und der Steuergesetze und spiegeln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) wider (siehe hierzu die Ausführungen zur Unternehmensbuchhaltung in Kap. 3.2).

Der hierdurch gewonnene Überblick über die Geschäftsfälle, die Lage des Unternehmens und den Jahreserfolg ist nicht nur gegenüber den Gläubigern und dem Finanzamt von Bedeutung, sondern dient insbesondere der Information des Inhabers bzw. Gesellschafters des Unternehmens.

4.2 Internes Rechnungswesen

Zusätzlich zur Finanzbuchhaltung können Unternehmen auch das interne Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) implementieren. Das interne Rechnungswesen hat vordergründig Kontrollaufgaben und stellt Zahlenmaterial bereit (Felder 3 und 4 in vorstehender Grafik). Das interne Rechnungswesen braucht sich nicht an den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu orientieren.

Es ermöglicht vielmehr, die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung anders zu bewerten. Die übernommenen Aufwendungen aus der GuV werden in der Kosten- und Leistungsrechnung nach unternehmensinterner Bewertung entweder in gleicher Höhe,[1] in einer anderen Höhe[2] oder als zusätzliche Kosten[3] eingebracht.

Zielsetzung der Kostenrechnung ist, die jeweiligen Selbstkosten eigener Dienstleistungen und hergestellter Produkte auf Basis durchschnittlicher, unternehmensintern bewerteter Kostenansätze zu ermitteln.

In der Umsetzung werden betriebsbedingte Kosten anhand von 3 Stufen, nämlich der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, behandelt. Kostenrechnungen werden dadurch verursachungsgerecht den Kostenträgern (z. B. eigenen Dienstleistungen, Produkten, Aufträgen, Geschäftsbereichen etc.) zugerechnet. Auf diese Weise können Selbstkosten mit den direkten – ebenso betriebsbedingten – Umsatzerlösen (= Leistungen) verglichen werden, woraus sich konkrete Aussagen zum Erfolg (= Betriebserfolg) der jeweiligen Dienstleistung, des Produkts oder des Auftrags ermitteln lassen.

Anhand der Kostenrechnung und Ermittlung des Betriebsgewinns sind dem Unternehmen umfangreiche Auswertungen und Analysen durch die Anwendung von Kennziffern, wie z. B. Rentabilität, Produktivität und Wirtschaftlichkeit möglich. Diese Ergebnisse wiederum dienen dem unternehmensinternen Vergleich ebenso wie dem externen Vergleich mit der Branche (Benchmarking).

Der Unternehmensleitung bietet es den Vorteil, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und Zahlen gezielt auf Kalkulationen, Preisbestimmungen und Planungsrechnungen Einfluss nehmen zu können. Für zukünftige Investitionsentscheidungen lassen sich darüber hinaus auch weitere Instrumente, wie z. B. Investitionsrechenverfahren einsetzen. Diese dienen dazu, geplante Investitionen mit interner und monetärer Zielkomponente auf deren Vorteilhaftigkeit "hochzurechnen". Sowohl statische als auch dynamische Investitionsrechenverfahren bieten hierzu unterschiedliche Rechenverfahren an.

[1] Das sind Grundkosten.
[2] Das sind Anderskosten (kalkulatorische Kosten).
[3] Das sind Zusatzkosten (kalkulatorische Kosten), z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen oder kalkulatorische Wagnisse.

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