Je nachdem, wer der primäre Informationsempfänger ist, wird zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen unterschieden.

  • Das externe Rechnungswesen (Jahresabschluss) übernimmt zur Wahrung der Interessen externer Unternehmensbeteiligter wie Anteilseigner, Arbeitnehmer, Lieferanten, Banken, Staat und Kunden die Funktion der Dokumentation der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Es unterliegt im Sinne des Gläubigerschutzes gesetzlichen Regelungen (z. B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht etc.).
  • Das interne Rechnungswesen dient vorerst der Steuerung des betrieblichen Geschehens und umfasst über die Dokumentation hinaus auch Planungs- und Kontrollrechnungen.

Die Gestaltung des internen Rechnungswesens ist weitgehend frei von externen Vorschriften und orientiert sich an den Zwecken, die ihm aus der Sicht der Unternehmensleitung zukommen. Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Kostenrechnung. Da diese jedoch ein wichtiges Instrument einer verantwortungsvollen Unternehmensführung darstellt, kann ihr Fehlen bzw. ihre Nichtanwendung schwer wiegende Folgen für den Bestand eines Unternehmens haben. Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Jahresabschluss und Kostenrechnung ist, dass die Kostenrechnung jeweils gesondert für die einzelnen Bereiche (z. B. Betriebsstätten, Abteilungen, Produktgruppen etc.) durchgeführt wird und einen zweckentsprechenden Einblick in die innerbetriebliche Kostenrechnung liefert.

 
Achtung

Die Aufgaben des Rechnungswesens haben sich in den letzten Jahren wesentlich verändert und das Gewicht hat sich immer mehr verschoben, weg von der bisherigen reinen Dokumentation und Aufzeichnung hin zur Planung, Steuerung und Kontrolle wirtschaftlicher Sachverhalte. Dies gilt besonders auch für die betriebliche Kostenrechnung.

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