IASB veröffentlicht die jährlichen Verbesserungen an den IFRS

Der Exposure Draft (ED) "Annual Improvements to IFRS Accounting Standards – Volume 11" wurde vom IASB zur Veröffentlichung genehmigt. Demnach haben 13 der 14 Mitglieder des IASB der Veröffentlichung im September 2023 zugestimmt.

Durch das positive Abstimmungsergebnis veröffentlichte das IASB noch im September 2023 einen Entwurf IASB/AI/ED/2023/1 "Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11".

Vorschläge für Änderungen an fünf Standards

Damit lädt der IASB seine Stakeholder zur Kommentierung und Beantwortung folgender Fragen ein:

  • Stimmen Sie den Vorschlägen des IASBs zur Änderung der IFRS-Rechnungslegungsstandards und der einhergehenden Guidance wie im vorliegenden Entwurf zu?
  • Falls nicht, warum? Falls Sie den Vorschlägen nicht zustimmen, bitten wir Sie um Erklärung eines Alternativvorschlages mit einer zusätzlichen Begründung.

Rechnungslegungsstandard

Thema der vorgeschlagenen Änderung

IFRS 1 Erstanwendung der IFRS

Hedge Accounting bei Erstanwendern

IFRS 7 Finanzinstrumente: Disclosure

Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung

Anleitung zur Implementierung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Einführung

Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen Fair Value und Transaktionspreis

Credit-Risk-Angabe

IFRS 9 Finanzinstrumente

Ausbuchung Leasingverbindlichkeit

Transaktionspreis

IFRS 10 Konsolidierung

Bestimmung des "de facto agent"

IAS 7 Kapitalflussrechnung

Anschaffungskostenmethode

Der Entwurf fasst die vorgeschlagenen Änderungen an 5 Standards im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses zusammen. Dabei werden die folgenden Änderungen – in den meisten Fällen zur Verbesserung der Klarheit – vorgeschlagen.

Vorgeschlagene Änderungen an IFRS im Überblick

IFRS 1 Erstanwendung der IFRS

Die Änderung betrifft die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (hedge accounting by a first-time adopter). Damit sollen die Anforderungen in IFRS 1.B5–B6 angepasst werden, um die Konsistenz mit den Anforderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente zu verbessern. Zudem werden zusätzliche Verweise angefügt, um den Zugang sowie das Verständnis der IFRS-Rechnungslegungsstandards zu verbessern.

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Es wird eine Anpassung von "IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben" im Zusammenhang mit einem bei der Ausbuchung eines Finanzinstruments entstandenen Gewinn oder Verlust vorgeschlagen. Dabei soll ein überflüssiger Verweis in IFRS 7.B38 aktualisiert werden. Des Weiteren werden Anpassungen bzgl. der Angabe einer abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis vorgenommen.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Die vorgeschlagene Verbesserung soll Klarheit bei der Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten (derecognition of lease liabilities) durch den Leasingnehmer im Zusammenhang mit IFRS 9 bringen. Demnach wird ein Verweis in IFRS 9.2.1(b) zu IFRS 9.3.3.3 hinzugefügt. Zudem werden Änderungen bzgl. des Begriffs "Transaktionspreis" (transaction price) vorgenommen, damit sowohl die Definition als auch die Bedeutung und Verwendung nach IFRS 9 und IFRS 15 im Einklang steht und damit potenzielle Verwirrung verhindert wird. Dabei sollen IFRS 9.5.1.3 und IFRS 9 Appendix A (Streichung des Begriffs "Transaktionspreis" sowie Streichung des Verweises auf IFRS 15) angepasst werden.

IFRS 10 Konzernabschlüsse

Bestimmung des faktischen Agenten durch Beurteilung, ob eine andere Partei im Namen des Anlegers handelt in Bezug auf IFRS 10. Demnach sollen IFRS 10.B73 ("de facto agents") sowie IFRS 10.B74 angepasst werden.

IAS 7 Kapitalflussrechnung

An IAS 7 Kapitalflussrechnung wird nach dem Vorschlag die Referenz zur "Anschaffungskostenmethode" entfernt. Diese Anpassung erfolgt in IAS 7.37, da "Anschaffungskostenmethode" nicht mehr länger in den IFRS-Rechnungslegungsstandards definiert ist.

Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen möglich

Kommentare werden bis zum 11.12.2023 erwartet. Die Kommentare werden vom IASB in seinem Entscheidungsprozess berücksichtigt. Die Kommentierungen werden wie gewohnt auf der Website des IASB, sofern keine Vertraulichkeitsanfragen erfolgen, veröffentlicht.

Es sind jedoch keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens des IASB/ED/2023/1 "Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11" konkretisiert, da die Kommentierung abgewartet wird.

Praxis-Tipp: Keine substantiellen Änderungen vorgeschlagen

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen Klarstellungen und formelle Überarbeitungen ausgewählter IFRS- und IAS-Rechnungslegungsstandards, um hier etwaige Verwirrungen bei den Abschlussadressaten zu verhindern. Insofern folgt der IASB im Rahmen seines Due-Prozesses den im IFRS Foundation Due Process Handbook vorgeschriebenen Ansatz.



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