Empfehlungen zur EU-Taxonomie

Die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen hat 2 umfangreiche Berichte zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Diese beschäftigen sich u. A. mit der Einhaltung des Mindestschutzes in 4 Kernthemen.

Am 11.10.2022 hat die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, eine permanente Expertengruppe der Europäischen Kommission, die gemäß Art. 20 der Taxonomie-Verordnung eingesetzt wurde, um die Kommission bei der Entwicklung ihrer nachhaltigen Finanzpolitik zu unterstützen, insbesondere bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie, 2 umfangreiche Berichte veröffentlicht:

  1. Bericht mit Empfehlungen zur Anwendung der Vorschriften zum Mindestschutz nach Artikel 18 EU-Taxonomieverordnung und
  2. Bericht mit Empfehlungen zur Taxonomieberichterstattung, inkl. Anhängen.

Beide Berichte stellen keine offiziellen Interpretationen oder Leitlinien der EU-Vorschriften dar.

Mindestschutzregelungen in 4 Kernthemen

Der erste Bericht gibt Hinweise zur Anwendung der Vorgabe zur Einhaltung eines Mindestschutzes aus den Art. 3 und insb. 18 der EU-Taxonomie-Verordnung. Dies erfolgt durch die Einbettung der Mindestschutzregelungen in bestehende EU-Vorschriften, die Identifizierung von Inhalten zu den in Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung genannten Standards und Normen und der Darstellung von Empfehlungen zur Einhaltung des Mindestschutzes. Dabei soll insbesondere die Zeit überbrückt werden, solange EU-Vorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie, CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Sorgfaltspflichten-Richtlinie, CSDDD) noch nicht anzuwenden sind.

Durch Analyse der zu beachtenden Mindestschutzmaßnahmen in Art. 18 basiert auf der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen (MNE), Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), 8 Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die internationale Menschenrechtscharta. Daraus werden 4 Kernthemen identifiziert, für die die Einhaltung von Mindestmaßnahmen definiert werden sollte. Diese sind:

  • Menschenrechte, einschließlich Arbeitnehmerrechte
  • Bestechung/Korruption
  • Besteuerung
  • Fairer Wettbewerb

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Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Für deren Klassifizierung sind zunächst 6 Umweltziele festgelegt worden, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien für die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit definiert.

Die Umsetzung der EU-Taxonomie in Unternehmen gestaltet sich als mehrstufiger Prozess. Allerdings offenbart sich deren Übersetzung in die Praxis vielfach herausfordernd und ist mit Anwendungsfragen sowie Auslegungsunsicherheiten verbunden.

Zur Anmeldung

Negativauslese zur Bestimmung der Anforderungen des Mindestschutzes

Die Ausführungen zu diesen 4 Themen sind an den Standards ausgerichtet, auf die in Art. 18 verwiesen wird, sowie auf die kommenden EU-Verordnung, die auf denselben Standards aufbauen. Konkret wird folgende Negativauslese zur Bestimmung der Anforderungen des Mindestschutzes nach Art. 18 Taxonomieverordnung erarbeitet:

  1. Unangemessene oder nicht vorhandene Due-Diligence-(Überwachungs)-Prozesse von Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrecht, Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb als Zeichen der Nichteinhaltung der Mindestschutzvorgaben.
  2. Die endgültige Haftung von Unternehmen in Bezug auf Verstöße gegen einen dieser Punkte als Zeichen der Nicht-Einhaltung der Mindestschutzvorgaben.
  3. Die fehlende Zusammenarbeit mit einer Nationalen Kontaktstelle (NCP) und eine Bewertung von Nicht-Einhaltung der OECD-Leitlinien durch eine OECD NCP als Zeichen der Nichteinhaltung.
  4. Nichtbeantwortung von Vorwürfen des Business and Human Rights Resource Centers (mit Sitz in New York und London) als Zeichen der Nichteinhaltung.

Weitere Inhalte

Darüber hinaus gibt der Bericht Ratschläge zu Projektfinanzierung, KMU-Finanzierung und grünen Anleihen. Es werden Empfehlungen gegeben, wie die substaatliche Einhaltung von MS gewährleistet werden kann. Am Ende des Dokuments findet sich eine komprimierte 2-seitige Übersicht der Empfehlungen in Tabellenform. (S. 63 f.)

Der zweite Bericht enthält Empfehlungen zur Entwicklung von Berichtsstandards, um die Taxonomieberichterstattung und die Nutzung von Taxonomieangaben zu verbessern.

In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:

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