2.1 Übersicht

 

Rz. 22

Getragen von den Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie den mit einem nicht automatisierten und standardisierten Financial Reporting (oder dessen Analyse durch Abschlussadressaten) einhergehenden Ineffizienzen und Transaktionskosten hat sich XBRL in den vergangenen Jahren zum Standard für die elektronische Unternehmensberichterstattung entwickelt.[1] Diese Entwicklung wurde und wird dabei einerseits von den berichterstattenden Unternehmen sowie von dem privaten Sektor zuzurechnenden Vereinigungen (wie etwa der AICPA) und andererseits von norm-/standardsetzenden Instanzen vorangetrieben. Die aktuellen Entwicklungen lassen auch für Deutschland eine zunehmende Bedeutung von XBRL erkennen.[2]

Diese Entwicklung zeigt sich auch anhand der zunehmenden Substitution von Geschäftsberichten in gedruckter Form, deren Auflage bei den DAX-Unternehmen von 2009 bis 2019 um 94 % gesunken ist.[3]

 

Rz. 23

Seitens der Unternehmen haben die, der Verwendung von XBRL zur Datenerstellung und -übertragung inhärenten, Nutzenmomente (vgl. Rz. 61 ff.) zu einer zunehmenden Verwendung von XBRL zu Zwecken des Financial Reporting geführt, wobei Rückkopplungseffekte des vermehrten Einsatzes von XBRL seitens norm-/standardsetzender Instanzen diese Entwicklung verstärkt haben dürften. Solche Effekte entstehen beispielsweise, wenn eine obligatorische Offenlegung zwar auf unterschiedlichen Wegen erfolgen kann (z.  B. Übermittlung per XBRL oder Einreichung als PDF-Datei), eine Übermittlung per XBRL allerdings mit niedrigeren Transaktionskosten verbunden ist. Diese Effekte werden durch zunehmende Verpflichtung zur Einreichung im XBRL Format schrittweise aufgelöst. Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur anhand der Anzahl der Mitglieder von XBRL International und dessen Ablegern, sondern auch in der Verwendung von XBRL durch zahlreiche andere private Organisationen (etwa durch die Global Reporting Initiative (GRI)) im Zuge fakultativer Berichterstattungskonzepte.

 

Rz. 24

Aus der Perspektive norm-/standardsetzender Instanzen ist ein Financial Reporting per XBRL insbesondere mit einer erheblich erweiterten und vereinfachten Datenanalyse verbunden (vgl. Rz. 61 ff.). In den vergangenen Jahren haben daher zahlreiche Gesetzgeber, Standardsetter, Behörden und Offenlegungsinstanzen etc. die reportingbezogene Informationsbereitstellung durch Unternehmen mittels XBRL verpflichtend eingeführt oder zumindest gefördert. Beispielsweise war XBRL vor Einführung des ESEF in der EU (vgl. Rz. 44 ff.) u. a. bereits in 13 Mitgliedstaaten der EU[4] sowie den USA zur Offenlegung und/ oder steuerliche Zwecke vorgeschrieben.[5]

 

Rz. 25

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über verschiedene Module, Taxonomien und deren praktische Relevanz. Dabei wird auf technische Besonderheiten sowie rechtliche Anwendungsverpflichtungen eingegangen. Im Einzelnen werden

  • die Praktiken der SEC-Offenlegung in den USA kusorisch zusammengefasst (Rz. 26);
  • die Module von XBRL International und deren Bedeutung darauf aufbauenden deutschen Taxonomien dargestellt (Rz. 27 ff.);
  • die Taxonomien von XBRL-Deutschland für HGB-Abschlüsse, die E-Bilanz und die Einnahmenüberschussrechnung dargestellt (Rz. 32);
  • die IFRS-Taxonomy des IASB dargestellt (Rz. 40 ff.) und
  • das von bestimmte Unternehmen[6] in der EU anzuwendende European Single Electronic Format (ESEF) erläutert (Rz. 44 ff.).
[1] Ähnlich Müller, in Mertens, XML-Komponenten in der Praxis, 2013, S. 215; Piechocki/Felden/Gräning/Debreceny, International Journal of Disclosure & Governance 2009, S. 224 ff.; Hoffman, Financial Reporting Using XBRL, lulu.com, 2006; Gray, IRZ 2008, S. 296.
[2] Dies in Bezug auf XBRLa 2008 konstatierend Gräning, eXtensible Business Reporting Language: Finanzberichterstattung zwischen Flexibilität und Automatisierbarkeit – Analysen und Lösungsansätze, Dissertation, TU Dresden, 2013, S. 3.
[3] Vgl. Mittelbach-Hörmanseder/Guggenberger/Barrantes, KoR 2020, S. 47.
[4] Vgl. Bravidor/Loof, KoR 2020, S. 179.
[5] Vgl. Rz. 26.
[6] Rz. 46.

2.2 XBRL-Filing in den USA

 

Rz. 26

In den USA wurde bereits 1983 mit dem Aufbau des Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval System (EDGAR) begonnen. Hierbei handelt es sich um das primäre System zur Einreichung von Unterlagen nach dem Securities Act (1933), dem Securities Exchange Act (1934) dem Trust Indenture Act (1939) und dem Investment Company Act (1940),[1] das vergleichbar mit dem elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland (vgl. Rz. 55 ff.) ist, welcher seit 2002 zur Verfügung steht. Auch in Bezug auf die Berichterstattung im XBRL-Format gelten die USA als Vorreiter. Bereits 2005 wurde begonnen, die bei EDGAR einzureichenden Jahresabschlussdokumente auf das XBRL-Format umzustellen.[2] Ab 2009 ist die Einreichung per XBRL für Unternehmen verpflichtend, die über eine weltweite Marktkapitalisierung von mehr als 5 Mrd. USD verfügen und US-GAAP (vgl. Rz. 58) anwenden. Ab 2011 ist diese Verpflichtung auf alle Unternehmen ausgeweitet worden, die der Zuständigkeit der SEC unterliegen.[3] Ausl...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge