Tödlicher Arbeitsunfall eines Auszubildenden

Arbeitssicherheitsmaßnahmen schützen Leben und Gesundheit der Mitarbeiter. Und sie kosten Geld. Doch wer hier spart und Vorschriften missachtet, wird bestraft. Dies mussten nun gleich mehrere Personen erfahren, die für den Tod eines Auszubildenden mitverantwortlich waren.

Der tödliche Arbeitsunfall eines Auszubildenden hätte verhindert werden können. Das Urteil betrifft gleich mehrere Personen, die alle Arbeitsschutzrecht missachtet haben.

Tödlicher Arbeitsunfall - was ist passiert?

Bei dem Fall ging es um einen 19-jährigen Auszubildenden. Er war 2010 zu Tode gekommen, weil an einer Maschine die Sicherheitsvorrichtung entfernt worden war. Der Auszubildende arbeitete allein an der Maschine. Er starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Das Unglück hätte gleich von mehreren Personen verhindert werden können. Sie alle wussten von der Manipulation an der Maschine.

Bereits 2006 hatte die Geschäftsleitung eine Sicherheitsvorkehrung aus einer Maschine entfernen lassen. Dabei handelte es sich ebenfalls um eine Lichtschranke, mit der die Maschine vom Hersteller ausgestattet war und mit der diese automatisch abgeschaltet werden sollte, sobald jemand den Gefahrenbereich betritt.

Tödlicher Arbeitsunfall - das Urteil

Das Gericht ging davon aus, dass sich der Unfall nicht ereignet hätte, wenn die Maschine, wie vom Hersteller vorgesehen, die Notabschaltung gehabt hätte. Die Richter verhängten deshalb folgende Strafen:

  • Wegen fahrlässiger Tötung wurden die beiden Firmenchefs zu jeweils 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Geldauflage von 100.000 EUR verurteilt. Als Unternehmer sind sie für den Arbeitsschutz verantwortlich. Trotzdem hatten sie den Ausbau der Sicherheitsschranke angeordnet, um Kosten zu sparen.

  • Dem Produktionsleiter droht ebenfalls eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung, da er den Auszubildenden alleine an der Maschine hatte arbeiten lassen, von der er wusste, dass sie keine Sicherheitsvorkehrung mehr hatte.

  • Wegen verletzter Aufsichtspflicht muss ein weiterer Firmeninhaber 10.000 EUR Strafe bezahlen.

  • Der Mitarbeiter, der die Sicherheitsvorkehrung vor Jahren auf Anweisung ausgebaut hatte, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 EUR verurteilt.

  • Wegen versuchter Strafvereitelung muss zudem ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes 9.000 EUR bezahlen. Er hatte mit Falschaussagen gegenüber der Polizei und der Berufsgenossenschaft die Hintergründe für den Unfall vertuschen wollen, statt zur Aufklärung der Unfallursache beizutragen.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Es ist noch nicht rechtskräftig.


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