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- Betriebs- und Personalräte sollten eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einfordern

Betriebs- und Personalräte sind wichtige Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was müssen Betriebs- und Personalräte über psychische Erkrankungen wissen? Wie können sie sich für die psychische Gesundheit der Belegschaft einsetzen? Und wo sind ihre Grenzen bei diesem Thema?
Hauptverantwortliche in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind die Arbeitgeber. Doch nur gemeinsam mit allen können Arbeitsbedingungen der sich verändernden Arbeitswelt angepasst werden. Und das ist wichtig, denn nur Beschäftigte, die psychisch stabil sind und sich wohlfühlen, sind motiviert, leistungsfähig und produktiv.
Kein Stress mit dem Stress - wichtige Handlungsfelder für Betriebs- und Personalräte
Zum zentralen Inhalt der Broschüre zählen neben den Grundlagen zum Thema Psychische Belastungen die 3 für die Betriebs- und Personalratsarbeit wichtigen Handlungsfelder
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung,
betriebliches Eingliederungsmanagement sowie
betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Betriebs- oder Personalrat sollte die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einfordern
Der Betriebsrat kann die Durchführung einer umfassenden – also physischer und psychischer Belastungen einbeziehenden – Gefährdungsbeurteilung einfordern. Denn er ist zur aktiven Mitgestaltung berechtigt und verpflichtet. Die Broschüre weist auch auf weitere rechtliche Möglichkeiten hin. Auf einer Extraseite sind Rechte und Rechtsprechung zusammengestellt.
Handlungshilfe "Kein Stress mit dem Stress" wurde nun auch speziell für Betriebs- und Personalräte herausgegeben
Da etwa jeder dritte Deutsche im Laufe des Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leidet, tritt die Problematik auch in immer mehr Betrieben auf.
Mehr zum Thema "psychische Belastungen" finden Sie hier.
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