Web 2.0 in der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Laut einer Umfrage der iga nutzen 45 % der Unternehmen Web 2.0 und weitere 20 % planen es. Zu den wichtigsten Gesundheitsthemen zählen Stressprävention, Sport und Fitness sowie Ernährung. Dafür setzt das Betriebliche Gesundheitsmanagement in den Unternehmen vor allem E-Learning-Tools oder Gesundheits-Apps ein.
Web 2.0 lässt sich für die Betriebliche Gesundheitsförderung nutzen
Das Web 2.0 wird von den Mitarbeitern im Unternehmen vor allem zur Informationsvermittlung, für Terminabsprachen sowie zur internen Kommunikation genutzt. Für die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) besteht noch Entwicklungspotential. Hier rät die iga u. a. folgende Punkte zu beachten:
- Eine Teilnahme an einer BGF-Maßnahme muss freiwillig sein.
- Bevor eine App empfohlen wird, sollte der Anbieter überprüft und beurteilt werden.
- Bevor eine Fitness oder Ernährungs-App genutzt wird, sollte die Eignung mit dem Hausarzt oder Betriebsarzt geklärt werden.
- Bei Fitness-Apps wie z. B. einem Lauftreff ist zu klären, ob und wie die Teilnehmer versichert sind.
- Eventuell ist auch zu regeln, ob die Teilnahme an Aktivitäten als Arbeitszeit gewertet werden.
Apps sollen Gesundheit fördern und nicht gefährden
Immer wieder stellt der Datenschutz ein Risiko dar, wenn es um Web-2.0-Anwendungen geht. Doch Gesundheits-Apps werden auch aus einem anderen Grund kritisch gesehen.
Anwender nutzen diese Apps um ihre Gesundheit zu verbessern und ihr Verhalten zu optimieren. Allerdings geschieht das oft ohne fachliche Kontrolle. Übertriebene Ansprüche, aber auch Mängel bei den Apps können dann die Gesundheit gefährden statt sie zu fördern.
Weitere Informationen u. a. auch zu den Themen administrativer Aufwand, Zugangsvoraussetzungen oder Kosten stehen im iga.Wegweiser Apps, Blogs und Co. – Neue Wege in der betrieblichen Gesundheitsförderung?
Mehr zum Thema Betriebliche Gesundheitsförderung
Präventionsgesetz - Umsetzung in den Betrieben hinkt noch
Betriebliche Gesundheitsförderung - Mehr Bewegung durch soziale Unterstützung?
Rückenschmerzen verhindern: Präventation und Therapie - was gibt es für Angebote?
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.504
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
6071
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
593
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
582
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
531
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
218
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
173
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
160
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
136
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
131
-
Muskel-Skelett-Beschwerden: Homeoffice birgt höhere Risiken
05.08.2026
-
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
03.08.2026
-
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln
30.07.2026
-
Überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung
29.07.2026
-
EU setzt auf Prävention: Neue Programme gegen psychische Belastungen
23.07.2026
-
Was tun, wenn die körperlichen Beschwerden am Arbeitsplatz zunehmen
21.07.2026
-
Ikea führt „Stille Stunde“ deutschlandweit ein
14.07.2026
-
Erfolgreich BEM-Gespräche führen
13.07.2026
-
Gefahrstoffverordnung 2025: Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest
09.07.2026
-
Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können
06.07.2026
Sigismund Ruestig
26.04.2016 11:33 Uhr
"Eine Life-App wacht über mein Leben.
In Sicherheit soll ich mich wiegen.
Macht mich gläsern fürs Gewinnstreben.
Versicherungsprämien sind bald gestiegen...."
Der Song "nur virtuell" bringt es auf den Punkt:
http://youtu.be/WzvpF6JR1cE
Viel Spaß beim Zuhören und: lasst Euch die Realität nicht vermiesen!